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Beihilfe

 

Schließen Sie jetzt  Versorgungslücken! 

Mit einer privaten Beihilfeversicherung, die Leistungen für Sie individuell ergänzt

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Jetzt Versorgungs- lücken schließen

Mit einer privaten Beihilfeversicherung mit individuellen Leistungen

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Sie sind bereits verbeamtet oder befinden sich im Referendariat?

Die gute Nachricht: Ihr Dienstherr verpflichtet sich, einen Teil Ihrer Kosten im Krankheitsfall zu übernehmen. Diese staatliche Beihilfe deckt allerdings nur 50 bis 80 Prozent der kompletten Kosten ab. Gerne informieren wir Sie darüber, wie Sie diese Lücke schließen können und worauf es bei der Wahl der für Sie passenden Beihilfe-Versicherung ankommt.


Wer ist beihilfeberechtigt?

Beamte, Richter und Hochschullehrer

Hauptamtlich und Vollzeit tätige Beamte, Richter und Hochschullehrer.

Teilzeitbeschäftigte Beamte, Richter und Hochschullehrer.

Beamtenanwärter und Referendare

Im Vorbereitungsdienst für den einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst (z. B. Lehrer).

Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge bzw. unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

Für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

 Versorgungsempfänger

Beamte, Richter und Hochschullehrer im Ruhestand, Berufssoldaten im Ruhestand.

Waisen, Halbwaisen und Witwer

Waisen erhalten allerdings weder für Ehe-/Lebenspartner noch für Kinder Beihilfe.

Angehörige des Beihilfeberechtigten sind berücksichtigungsfähig

Ehe-/Lebenspartner, wenn deren Einkünfte festgelegte Grenzen nicht überschreiten. Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind.


Wie hoch ist Ihr Beihilfeanspruch?

  Beihilfebemessungssatz Versorgungslücke
Beamte 50 % 50 %
Beamte mit 2 oder mehr Kindern 70 % 30 %
Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner 70 % 30 %
Versorgungsempfänger 70 % 30 %
Berücksichtigungsfähige Kinder 80 % 20 %

 

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Darauf sollten Sie bei der Wahl einer Beihilfeversicherung achten:

  • Diese für Sie wichtigen Leistungen sollten enthalten sein: z. B. Arzthonorare, Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen, Kosten für Medikamente oder ein angenehmerer Krankenhausaufenthalt.
  • Der Versicherungsschutz passt sich flexibel an Ihre sich ändernden Bedürfnisse an, etwa im Laufe Ihres Arbeitslebens oder mit der Pensionierung.
  • Auch Ihre Angehörigen profitieren von der Krankenversicherung.
  • Psychotherapeutische Leistungen sind abgedeckt.
  • Digital und innovativ – online Arztbesuche und moderne Gesundheitsservices sollten Bestandteil der Versicherung sein.

Meine Empfehlung für Sie: eine Absicherung mit dem BeihilfeKonzept der R+V Krankenversicherung. Damit genießen Sie hochwertigen Versicherungsschutz als Ergänzung zur Beihilfe und minimieren Ihre Versorgungslücke!


Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Erhalten Sie hier Ihr persönliches Vergleichsangebot.


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Frank Walloschek
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Kennedyallee 93 -

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