Die Arbeitskraft finanziell mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung bei Zeiten absichern!

 

Suchst Du die perfekt auf Dich abgestimmte Berufsunfähigkeitsversicherung?


Vermeide die 7 häufigsten Fehler bei der Auswahl Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung

Es war doch "nur eine kleine Erkältung" 

Gesundheitsfragen sind das "Herzstück" eines jeden Versicherungsvertrages, in dem biometrische Risiken (also Leben, Krankheit/Gesundheit usw.) versichert werden!
Wir hören häufig in Vorgesprächen, "Ja, ich bin kerngesund, ich habe "Nichts" und in den letzten Jahren war auch Nichts". Wenn wir anschließend die Gesundheitsfragen mit den betroffenen Kunden durchgegangen sind, haben wir schon häufig echte "Feuerwerke" erlebt....

Manche Kunden neigen dazu, Krank­hei­ten zu "Verharmlosen" oder aber zu "Überdramatisieren".

Wer sich unsicher ist, hat jederzeit die Möglichkeit,  die Patientenakte bei seinem Arzt anzufordern. Die Ärzte verlangen dafür in der Regel eine kleine Bearbeitungsgebühr für Kopien etc., das Geld ist jedoch sinnvoll eingesetzt.

Bei gewissen Vorerkranken kommt es auf die Ausprägung an. In diesen Fällen nehmen wir für Sie die Gesundheitsfragen auf und stellen diese den infrage kommenden Versicherern anonymisiert zu Verfügung - eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage! Dieses Vorgehen hat für Sie den Vorteil, dass Sie nicht direkt von einem Versicherer abgelehnt werden und Sie somit keine nachteiligen Angaben bei einem anderen Versicherer machen müssen. Warum? Es kommt immer wieder die Frage (sinngemäß) - "Wurden in den letzten XX Jahren solche Versicherungen von einem anderen Versicherer abgelehnt oder nur erschwert angenommen...". Wer diese Frage mit Ja beantworten muss, bekommt ebenfalls Probleme bei einer Neubeantragung.  

Bitte nehmen Sie die Fragen ernst, denn hierbei handelt es um eine sogenannte "Vorvertragliche Anzeigepflicht", d. h. dass die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Wer an dieser Stelle nachlässig ist, hat in einem Schadenfall möglicherweise das Nachsehen, da der Versicherer dann nicht nur von der Leistung frei ist, sondern auch vom Vertrag zurücktreten kann. 

Wir helfen Ihnen gerne weiter und übernehmen für Sie diesen Service!

Einmal abgelehnt ist für immer abgelehnt....

Das stimmt so nicht ganz, sofern Sie folgende wichtige Punkte beachten: 

Starten Sie immer über einen Experten eine anonyme Vorabanfrage bei den gewünschten Versicherungsgesellschaften. So erhalten Sie ein Vorabergebnis von den angefragten Versicherungsgesellschaften und wissen wo eine Annahme mit Einschränkungen, mit Zuschlag oder ohne Einschränkungen möglich sind. Hinweis, Sie müssen nur auf das antworten, was konkret im Antrag nachgefragt wird. Weitere Informationen, die Sie vielleicht freiwillig der Versicherungsgesellschaft geben, nach denen nicht gefragt wurde, dürfen zur Bearbeitung jedoch verwendet werden.  

Auch die Gesundheitsfragen können vom Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Als Beispiel wird oft nach ambulanter oder stationärer psychotherapeutischer Behandlung gefragt. Einige Gesellschaften fragen nach den letzten 10 Jahren und einige nach den letzten 5 Jahren, was ein Unterschied zwischen Annahme und Ablehnung ausmachen kann.

Wir helfen Ihnen gerne weiter und übernehmen für Sie diesen Service! 

Ich bin doch über die "Gesetzliche Rentenversicherung" (GRV) versichert!

Hier müssen wir über drei Punkte sprechen. Zum einen prüfen wir gemeinsam, ob und wie Sie aktuell über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind. Dies können wir über die Information der deutschen Rentenversicherung prüfen und/ oder durch Ihren beruflichen Werdegang. 

Der nächste wichtige Punkt ist, die unterschiedliche Definition.

Die Leistung der GRV für die Erwerbsminderungsrente (EMR) bezieht sich auf die „reine“ Arbeitskraft, nicht auf den tatsächlich ausgeführten Beruf (Nach der GRV kann also eine Friseurmeister/in auch in einen ganz anderen Beruf verweisen)!
Sie wird entweder Voll oder zur Hälfte gezahlt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die volle EMR wird bezahlt, wenn nachweislich eine tägliche Arbeitszeit von weniger als drei Stunden nicht erreicht werden kann, die halbe EMR wird gezahlt, sofern man mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann, jedoch nicht mehr als sechs Stunden.
 

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung wird gezahlt, wenn man infolge einer Krankheit oder Unfalles seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann (das ist die häufigste Definition). 

Der dritte Punkt ist die unterschiedliche Höhe der Leistung!
Die Leistungen der GRV können Sie der Information der deutschen Rentenversicherung entnehmen. Pauschal sind das in der Regel zwischen 30% - 40% des letzten Bruttogehaltes (bei voller Erwerbsminderungsrente).
In der privaten Berufunsfähigkeitsversicherung sind Sie in der Gestaltung frei, aber maximal 90% vom letzten Nettogehaltes.

Fazit, es kann durchaus sein, dass es aufgrund der unterschiedlichen Definition im Leistungsfall von der gesetzlichen Rentenversicherung keine Leistung gibt, aber aus der privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung.  

Wir helfen Ihnen gerne weiter und übernehmen für Sie diesen Service! 

Bis die Berufs­unfähig­keit tatsächlich eintritt, geht es mir finanziell gut...

Wenn dem so ist, herzlichen Glückwunsch!, denn das bedeutet, dass es Ihnen auch mit weniger Einkommen sehr gut geht. Wenn Sie angestellt sind, haben Sie i.d. R. sechs Wochen das Einkommen (ggfls. ohne Zuschläge) weiterhin. Nach sechs Wochen tritt die Krankenkasse ein und zahlt das sogenannte Krankentagegeld. Die Höhe Ihr Krankentagegeldanspruches errechnet sich entweder aus 70 % von Ihrem Bruttogehalt oder 90 % von Ihrem Nettogehalt - von den Ergebnissen wird der "niedrigere Wert zugrunde gelegt" und davon die Sozielversicherungsabgaben (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflege­ver­si­che­rung) abgezogen. Beispiel: Bei 2.500,-€ Bruttoeinkommen mit 1.700€ monatlichem Nettoeinkommen, fehlen hier monatlich bereits ca. 350,-€. Für ein bis zwei Monate, mag das mal gehen. Wer jedoch länger krank ist, bei dem kann es in der Haushaltskasse nach wenigen Monaten bereits sehr eng werden. Wer also krankheitsbedingt 15 Monate nicht arbeiten kann, dem fehlen ca. 5.250€ ohne Zuschläge. Diese Lücke kann bereits mit sehr überschaubaren Beiträgen abgesichert werden.

Wer krank ist, sollte sich auf die Genesung konzentrieren und sich nicht zusätzliche "Finanzielle Sorgen" machen. Auch das Thema gehört in die Arbeitskraftsicherung hinein.  

Als Beamter/Beamtin benötige ich keine Absicherung über eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung / Dienstunfähigkeitsversicherung - ich bin doch gut versorgt!

Das Risiko, die Arbeitskraft zu verlieren, ist sowohl in einem Beamtenverhältnis, als auch in einem Nicht-Beamtenverhältnis alles andere als angenehem und zieht deutliche finanzielle Folgen nach sich. Jedoch unterscheiden sich die Absicherung und die Berechnung. Als „Nicht-Verbeamtet“ ist man in der Regel über gesetzliche Rentenversicherung abgesichert, dass bedeutet beim Verlust der Arbeitskraft gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung. Beamte auf Lebenszeit sind über Ihren Dienstherrn (Bundesland oder Bund) abgesichert, hier greift dann die sogenannte Dienstunfähigkeit, dass heißt man kann seinen Dienst nicht mehr ausüben. Die Ansprüche richten sich hier nach Dienstjahren, Besoldungsgruppe, Familienstand usw. und es ergibt sich daraus ein sogenanntes "Ruhegehalt".

Hinweis: Der Dienstherr kann zudem eine Teildienstunfähigkeit aussprechen, d.h. als Beispiel, dass die Arbeitszeit reduziert wird, einige wenige Tarife privater VersicherungsLösungen bilden auch diesen Umstand ab. Ansprüche richten sich hier nach Dienstjahren, Besoldungsgruppe, Familienstand usw., Zuschläge etc. spielen für die Höhe keine Rolle. 

 Zugegeben ist die Absicherung über den Dienstherrn höher und auch gezielter auf den jeweiligen Beruf ausgelegt, dennoch entstehen auch bei Beamten/innen erhebliche Lücken im monatlichen Einkommen und in der später erhaltenen Pension/ Rente. 

Dank dem Inernet kann ich das alles selbst abschließen...

Das ist richtig, über das Internet können wir mittlerweile sehr viel abbilden. Die Frage ist, ob eine fehlende Beratung zu diesem wichtigen Thema wirklich zielführend ist. Großartige Kostenersparnisse ohne Beratung sind nicht wirklich zu erwarten, zumal über die meisten Tarife sogenannte Abschlußkosten ohnehin eingerechnet sind, mit oder ohne Beratung! Sollte das eine oder andere Wehwehchen bereits vorhanden sein, dass sie für derzeit noch recht harmlos halten, so sehen das einige Versicherer möglicherweise ganz anders. Kennen Sie die gesundheitlichen "roten Linien" der Versicherer? Wissen Sie, welche möglichen Nachteile damit auf Sie zukommen (siehe o.g. Punkt "Es war doch nur eine kleine Erkältung"). Sie nehmen sich selbst die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage, denn wenn Sie die Anfrage stellen, ist sie nicht mehr anonym....

Seriöse Versicherungsvermittler und -makler werden immer versuchen, für Sie die geeignete Versicherungs-Lösung zu finden. Diese Experten werden ihre Zeit dafür einbringen, um individuell für Sie, unter Berücksichtigung Ihrer Ziele und Wünsche, eine gute Lösung zu erzeugen. Hier haben möglicherweise die Experten ein wenig Vorsprung, die nicht nur auf eine Gesellschaft zugreifen können. In den wenigsten Fällen müssen Sie dafür Geld bezahlen, denn die Bezahlung wird von der Gesellschaft übernommen, die den Zuschlag erhält - den sogenannten Provisionen. Diese werden nicht bezahlt, wenn kein Vertrag zustande kommt. Wenn Ihnen also keine Lösung angeboten werden kann oder Ihnen kein Angebot zusagt, kostet es Sie auch kein Geld. Ihr Berater wird Ihnen jedoch helfen, die Vor- und Nachteile der Angebote zu erkennen - also nutzen Sie den Faktor "Mensch" für Ihre individuelle Versicherungs-Lösung!  

Mir passiert sowieso Nichts...

Der beste Zeitpunkt, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung für sich abzuschließen ist, wenn man sich in einem besten gesundheitlichem Zustand befindet und je jünger, desto besser! Das hört sich zunächst für einen Widerspruch für jeden an, der sich gerade so gut fühlt, "als könne er gerade Bäume ausreißen" und denkt "was soll mir schon passieren? Gegen ein solches Gefühl zu vernünftig zu argumentieren, ist nicht leicht. Wenn jedem Mensch bewusst wird, dass Gesundheit ein "Geschenk" ist, das zu jeder Zeit genommen werden kann, dann ist das Bewußtsein für den Wert der Arbeitskaraft am Höchsten. Also nochmal, wann sollte man sich um Arbeitskraftabsicherung kümmern?

Heute, denn jünger werden wir nicht mehr😀 


Bitte beachten Sie - Wir sind kein Vergleichsportal, sondern Ihre Versicherungs-Experten - wir beraten Sie gerne!

 

 

 

 

 

Diese Seite ist für Schnellentschlossene und all diejenigen, die Wissen, was sie wollen - ohne auf einen festen Ansprechpartner - verzichten zu müssen, damit keine Fragen offen bleiben.

Hier stehen Ihnen hervorragende Orientierungs- und Anfragemöglichkeiten zur Verfügung!  

Für Hilfe und offene Fragen, suchen Sie sich einfach in unserem Onlinetermin-Kalender Ihren Wunschtermin aus - ohne Vertreterbesuch!

Terminkalender

Bitte kontaktieren Sie mich zum Thema Arbeitskraftabsicherung

Vorname, Name: *
E-Mail: *
Telefon: *
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 

 

 

Wenn man den Statistiken Glauben schenken dürfen - und davon gehen wir aus - sind die Wahrscheinlichkeiten sehr erschreckend! 😮

 

 

 

 

Ein ergreifendes Kurzvideo, wie ein betroffener von seinen Erfahrungen berichtet.

Uns hat das Video sehr betroffen gemacht, weil wir vor ein paar Jahren einen ähnlichen Fall bearbeiten mussten 😥!


Berufs­unfähig­keitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufs­unfähig­keitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.

Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente.

Die Grundlagen

Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall schon vor Erreichen des Rentenalters aus Ihrem Beruf aussteigen müssen, stehen Sie vor einem großen Problem: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei völliger Erwerbsunfähigkeit ihre Minirente .

Folge: Als Betroffener bekommen Sie nur dann die knappen staatlichen Leistungen, wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können. Wenn Sie theoretisch noch irgendeiner - auch schlechter bezahlten - Tätigkeit nachgehen könnten, gehen Sie leer aus.

Vor dem finanziellen Kollaps bei Unfall oder Krankheit müssen Sie sich also eigenverantwortlich schützen - am besten mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung. Doch welche Police ist die richtige? Was müssen Sie beim Vertragsabschluss beachten? Wie hoch soll im Ernstfall die Rente sein? Auf dieser Internetseite finden Sie erste Antworten.

Leistungsumfang

Rente bei Berufs­unfähig­keit
Die wichtigste Leistung der Berufs­unfähig­keitsversicherung ist die monatliche Rente - ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können.

Oft werden Versicherte nur teilweise berufsunfähig - volle Rentenleistungen gibt es daher bereits bei einer Berufs­unfähig­keit von weniger als 100 Prozent.

Der Versicherer hilft außerdem bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, etwa beim behindertengerechten Umbau des Arbeitsplatzes, durch Einmalzahlungen bei Ende einer zeitlich begrenzten Berufs­unfähig­keit oder durch Assistance-Leistungen, die über die finanzielle Hilfen hinausgehen - etwa die Planung von Reha-Maßnahmen.

Finanzieller Schutz bei steigendem Bedarf
Durch Dynamisierung - also regelmäßige Erhöhung von Rentenansprüchen und Beiträgen - können Sie Ihren Berufs­unfähig­keitsschutz an steigende Lebenshaltungskosten und wachsenden Finanzbedarf anpassen.

Sofern beim Vertragsabschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart wurde, können Sie den bestehenden Schutz zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienerwerb ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, damit eine etwaige spätere BU-Rente Ihren gestiegenen finanziellen Bedürfnissen entspricht.

Für wen sinnvoll?

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung brauchen nicht nur berufstätige Menschen. Um im Ernstfall einen sicheren Schutz zu haben, empfiehlt es sich auch für Schüler, Auszubildende, Hausfrauen und Studenten, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abzuschließen.

Wichtig hierbei: Sie sollten sich den Berufs­unfähig­keitsschutz sichern, solange Sie noch jung und gesundheitlich nicht beeinträchtigt sind. Versicherungsgesellschaften lehnen Anträge oft schon bei geringen Vorerkrankungen ab bzw. bieten Ihnen weniger günstige Konditionen an.

Risiko Berufs­unfähig­keit

Kaum jemand will sich in jungen Jahren mit dem Gedanken auseinandersetzen, den eigenen Beruf einmal nicht mehr ausüben zu können. Doch immerhin wird etwa jeder vierte Berufstätige noch vor Rentenbeginn berufsunfähig, sei es durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Informieren Sie sich also rechtzeitig über passende Vorsorgemaßnahmen!

Denn seit 01. Januar 2001 erhalten alle nach 1961 geborenen Berufstätigen im Fall der Berufs­unfähig­keit faktisch keine Zahlungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt dessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt, auf die aber auch nur der Anspruch hat, der nicht einmal mehr drei Stunden täglich irgendeine Arbeit verrichten kann. Die staatlichen Hilfen sind zudem so niedrig bemessen, dass sie Sie und Ihre Familie keinesfalls vor dem finanziellen Absturz bewahren können.

Die Kosten

Umfassender Schutz, günstige Beiträge
Die Kosten einer Berufs­unfähig­keitsversicherung werden von verschiedenen Faktoren bestimmt - vom Leistungsspektrum des Versicherers und von Ihrem persönlichen Risiko, vorzeitig berufsunfähig zu werden.

Ein umfassender Berufs­unfähig­keitsschutz ist für Büroangestellte wegen ihres geringeren Gesundheitsrisikos günstiger als für Bauhandwerker oder Lehrer. Eine Police, die Leistungen nur bei völliger Erwerbsunfähigkeit vorsieht, ist für weniger Geld zu haben, als eine Versicherung, die bei Berufs­unfähig­keit sofort zahlt, selbst wenn man in einem anderen Beruf noch arbeiten könnte.

Berufs­unfähig­keitsvergleich

Nicht nur der Preis ist ausschlaggebend für die Entscheidung, welche die beste Berufs­unfähig­keitsversicherung für Sie ist. Auch die Versicherungsbedingungen sind von zentraler Bedeutung. Lassen Sie sich beraten: Insbesondere bei den Leistungen sollten sie genauestens prüfen lassen, welche Versicherung die für Sie richtige ist.

Aufgepasst!

Niedrige Beiträge sichern
Wenn Sie schon in jungen Jahren vorsorgen, sichern Sie sich günstige Beiträge und verhindern Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Die Angebote können Sie in Ruhe ver­gleichen.

Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Vertragsbedingungen im Auge haben: Statt eines Vertragsausschlusses für bestimmte Erkrankungen sollten Sie besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer schwarz auf weiß vereinbaren, dass der Mehrbetrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt.

Ihr Beruf sollte auch während eines möglichen Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufs­unfähig­keit bleiben, denn als Hausfrau bzw. -mann ist man nur beschränkt geschützt.

Nicht zu knapp kalkulieren
Ihr Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn vielfach wird man erst mit 50 Jahren berufsunfähig. Auch die Berufs­unfähig­keitsrente sollte nicht zu knapp bemessen sein, als Faustregel gilt: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt von Kindern problemlos anpassen lässt.

Wichtig: Gesundheitsfragen des Versicherers müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden; bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Der richtige Vertrag

Wie finde ich den richtigen Berufs­unfähig­keitsschutz? In Ruhe entscheiden

Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihr persönliches Berufs­unfähig­keitsrisiko privat abzusichern, sehen Sie sich einer Vielzahl von Anbietern mit einer kaum überschaubaren Anzahl von Produkten und Tarifen und unterschiedlichsten Preisen und Leistungen gegenüber.

Die Entscheidung für eine konkrete Berufs­unfähig­keitsversicherung sollten Sie deshalb nicht vorschnell treffen. Der Online-Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ohne fachkundige Beratung ist nicht zu empfehlen - das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten.

Lassen Sie sich daher beraten, um Ihre persönliche Risikosituation zu analysieren und die Fülle der angebotenen Tarife zu ver­gleichen.


Achtung - bei der Absicherung einer Berufsunfähigkeit sollt eine Krankentagegeldversicherung nicht fehlen!

Warum? Das erklären wir Ihnen gerne!


Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung 

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 120,75 Euro (Wert 2024) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


FAQ´s zu Arbeitsunfähigkeit!


Unser Tipp - Preis/Leistung!


Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufs­unfähig­keitsversicherung

  • mit Teilzeitklausel
  • Kombination aus Krankentagegeld und BU möglich
  • Inflationsschutz im Leistungsfall versicherbar
  • BetterDoc
  • Flexibel - lässt sich an geänderten Lebenssituationen anpassen
Berufsunfähigkeitversicherung

Berufs­unfähig­keitversicherung

  • Schüler bereits ab dem 10. J
  • Schüler bereits bis 1.500€ und Studenten (je nach Fachrichtung) bis 2.000€ monatliche Rente versicherbar
  • Beitragsbefreiung bei Tod des Versorgers
  • 15 Monate Leistungen bei bestimmten schweren Erkrankungen
Dienstunfähigkeit für Beamte

Dienstunfähigkeit für Beamte

  • Ein Anbieter mit "echter" Dienstunfähigkeit, bei der auch die Teildienstunfähigkeit abgesichert werden kann,
  • Zeitlich begrenzte Dienstunfähigkeit versichert
  • Verzicht auf konkrete Verweisbarkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufs­unfähig­keitsversicherung

  • Besserstellung bei Wechsel in risikoärmeren Beruf
  • Teilzeitklausel
  • unbegrenzter Dynamikwiderspruch / Dynamik auf Wunsch später (wieder) einschließbar
  • Sofortleistung bei bestimmten,  Krank­hei­ten wie z.B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall

Nürnberger
Stuttgarter
AXA
NRV
NRV Jurcall
Uelzener
HEK Hanseatische Krankenkasse
KRAVAG
VHV
KS / Auxilia Rechtsschutz
Deurag
HanseMerkur
BVK
gutberaten

Hier gelangen Sie in den sicheren digitalen Beratungsraum

 

digitaler Beratungsraum Hier gelangen Sie in den gesicherten digitalen Beratungsraum!

 

 

 

 

 

Es öffnet sich das Fenster, das Sie mit einem Zugangscode öffnen können. Diesen erhalten Sie von uns während dem Telefonat, damit Ihre Daten geschützt bleiben (Server in Deutschland – DSGVO-konform).

Indem wir Sie auf unseren Rechner schauen lassen, können Sie die Ergebnisse der einzelnen Gesellschaften live auf unserem Rechner sehen und erhalten so schnell eine transparente Entscheidungsgrundlage.
Da wir nicht ausschließlich mit einer Gesellschaft zusammenarbeiten genießen Sie neben unserer Beratung die Auswahl!

 

Sie haben sich noch keinen Termin ausgesucht? Hier gelangen Sie in die Terminsuche!

Online-Kalender


Ihre Ansprechpartner freuen sich auf Sie!

Kontaktfoto


Sebastian Neundorf und Frank Walloschek
Merkur+Lambio ProNova GmbH

Kennedyallee 93 -

60596 Frankfurt am Main

+49 (0) 69-25613-777  

service@merkur-lambio.de


Ja, ich möchte gerne ein Angebot für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung

Vorname, Name: *
Geburts­datum:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail: *
Placeholder
Berufliche Tätigkeit:
Berufsgruppe:
Netto-Gehalt:
Placeholder
Wunsch-BU-Rente:
Placeholder
Anmerkungen
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 

 
Impressum · Rechtliche Hinweise · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies Terminvereinbarung Beratungsraum Erfahrungen & Bewertungen zu Merkur+Lambio
Merkur+Lambio hat 4,56 von 5 Sternen 17 Bewertungen auf ProvenExpert.com