Die Haus­rat­ver­si­che­rung - sehr vielseitig in ihrer Leistungsfähigkeit!


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Haus­rat­ver­si­che­rung

Hausratversicherung

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde.

Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.

Leistungsumfang

Umfassende Leistung
Mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung schützen Sie Ihre gesamte Habe gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Vandalismus, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden.

Auch ungewöhnliche Risiken wie etwa Schäden durch Fahrzeuganprall oder Flugzeugabsturz werden vom Versicherer ersetzt. Je nach Tarif erhält der Versicherte Ersatz, sogar bei Gefriergutschäden nach Stromausfall, bei Schlüsselverlust oder bei Schäden nach inneren Unruhen.

Der Versicherer ersetzt im Regelfall den Wiederbeschaffungswert des zerstörten oder gestohlenen Hausrats. Bei beschädigten Sachen werden die erforderlichen Reparaturkosten ersetzt, maximal der Wiederbeschaffungspreis.

Neben den eigentlichen Sachschäden werden bis zu einer Höchstgrenze auch Hotelkosten ersetzt, wenn die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar geworden ist. Das gleiche gilt auch für Rückreise oder Umzugskosten nach einem besonders schweren Versicherungsfall.

Wer braucht sie?

Auf eine Haus­rat­ver­si­che­rung sollten Sie nicht verzichten, wenn der Wert Ihres Hausrats so hoch ist, dass die Zerstörung etwa durch einen - gar nicht so seltenen - Wohnungsbrand, durch Einbruch oder auch durch Vandalismus oder Naturereignisse einen empfindlichen finanziellen Schaden für Sie bedeuten kann.

Das ist häufig der Fall, wenn Sie über die Jahre den Wert Ihrer Wohnungseinrichtung gesteigert haben, etwa durch die Anschaffung exklusiver Möbel oder einer hochwertigen Küche. Auch der Wert der Unterhaltungselektonik kann beträchtliche Summen erreichen.

Wichtig auch für junge Leute
Die Haus­rat­ver­si­che­rung kann schon für junge Leute wichtig sein: der Hausratschutz über die Eltern fällt mit dem Auszug in die erste eigene Wohnung weg, jetzt muss man selbst für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. Schon eine kleine Unachtsamkeit - etwa eine umgefallene Kerze - kann zum Totalschaden führen. Das ist besonders belastend, wenn man sein Bankkonto für das neue Wohnzimmer, die Designer-Einbauküche oder die schicken Schlafzimmermöbel bis zum letzten Cent geplündert hatte.

Spätestens die Neuanschaffung der Verluste nach einem Schaden zeigt, wie wichtig eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung bereits für junge Menschen ist.

Vorsicht Unterversicherung

Eingeschränkte Leistungen
Die Versicherungssumme in der Haus­rat­ver­si­che­rung sollte dem Betrag entsprechen, der im Ernstfall für die Neuanschaffung des Hausrats aufgewendet werden müsste. Trotzdem setzen viele Verbraucher die Versicherungssumme zu niedrig an.

Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich im Schadenfall heraus, dass man unterversichert ist, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Einbruch oder Brand nur ein Teil des Schadens ersetzt.

Beträgt etwa die Versicherungssumme 40.000 Euro bei einem Gesamtwert des Hausrats von inzwischen 60.000 Euro, ist man mit 33 Prozent unterversichert. Kommt es dann beispielsweise beim Wohnungsbrand zu einem Schaden von 12.000 Euro, ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung nur zwei Drittel, also 8.000 Euro. 

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Hausrat und Versicherungssumme noch übereinstimmen - und passen Sie die Police rechtzeitig an.

Viele Anbieter verzichten auf das Recht, die Entschädigung bei Unterversicherung zu kürzen, wenn man den Hausrat mit einer festen Summe von ca. 600 - 700 Euro pro Quadratmeter absichert. Das lohnt sich bei teuer eingerichteten Wohnungen. Wer- etwa in der ersten eigenen Wohnung - noch wenig Wertvolles besitzt, kann dagegen sparen, wenn er den Wert seines Hausrates wie bei einer Inventur berechnet - einfach alle Wertgegenstände auflisten und die Wiederbeschaffungswerte addieren.

Aber: die Versicherungssumme rechtzeitig erhöhen, wenn der Hausrat durch wertvolle Neuanschaffungen ergänzt wird. Manche Unternehmen bieten Spezialtarife für junge Leute an, die ihre erste Wohnung ver­sichern. Es lohnt sich, immer wieder die Preise zu ver­gleichen: einige Gesellschaften werben mit niedrigen Tarifen, um neue Kunden zu gewinnen. Durch Wechsel zu einem günstigen Anbieter können Verbraucher deshalb kräftig sparen.

Die Kosten

Ein guter Haus­rat­ver­si­che­rungsschutz ist günstiger zu haben, als Sie denken. Eine Versicherungssumme von 50.000 Euro bekommen Sie im Standardschutz schon für einen Beitrag von deutlich unter 100 Euro jährlich.

Wichtig: Vor Abschluss einer Haus­rat­ver­si­che­rung sollten Sie eine Liste aller Wertgegenstände in Ihrem Haushalt mit dem geschätzten Wert anfertigen. Auch Kaufquittungen sollten Sie aufbewahren, von Antiquitäten können Sie Fotos machen.

Diese Liste hilft Ihnen dann, den Wert Ihres Hausrats abzuschätzen und so die richtige Versicherungssumme festzulegen. Im Schadenfall können Sie anhand dieser Liste dann den Schaden prüfen. Fachleute empfehlen „über den Daumen“ eine Versicherungssumme von ca. 650 Euro pro Quadratmeter.

Was muss ich beachten?

Bestimmte Risiken sind im Standard-Hausratschutz nur eingeschränkt versichert. Je nach Versicherer und Tarif können das z.B. Fahrraddiebstahl oder Sturmschäden sein.

Fahrräder besonders sichern
Fahrräder sind am Versicherungsort zwar gegen alle Grundgefahren versichert - wird ein Rad außerhalb des Versicherungsortes entwendet, leisten die Versicherer in der Regel nur, wenn das Rad ausreichend gesichert war, z.B. durch ein Sicherheitsschloss. Wird das Fahrrad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gestohlen, leistet der Versicherer, wenn sich das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls in Wohnung, Keller oder Garage befand (mittlerweile verzichten einige Hausratversicherer auf diese sogenannte Nachtklausel).

Ausnahme: der Besitzer war zu dieser Zeit mit dem Rad noch unterwegs. Die Versicherungssumme für Fahrräder ist häufig eingeschränkt, der Versicherungsnehmer muss im Schadenfall oft eine Selbstbeteiligung übernehmen. In manchen Fällen verlangen die Versicherer für den Einschluss von Fahrrädern einen Mehrbeitrag.

Sturmschäden ab Windstärke 8
Und für Sturmschäden gilt: Hausratversicherer treten nur für solche Sturmschäden ein, die bei Windstärke 8 oder mehr entstanden sind. Zu diesem Zweck führen die Versicherer ein Sturmregister, das regelmäßig mit aktuellen Wetterdaten gefüttert wird.

Außerhalb der Wohnung

Wenn der Hausrat auf Reisen geht

Immer wieder kommt es vor, dass Hausrat vorübergehend oder für längere Zeit außerhalb der versicherten Wohnung aufbewahrt wird. Aber keine Sorge: in aller Regel ist Hausrat mitversichert, der sich während Reisen oder wegen Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst oder wegen beruflichen Aufenthaltes des Versicherungsnehmers vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet.

Neben der Versicherungsdauer kann bei Außenlagerung von Hausrat allerdings die Versicherungssumme eingeschränkt sein. Während eines Umzugs sind grundsätzlich die alte und die neue Wohnung gleichzeitig versichert- vorausgesetzt, man wechselt den Wohnort innerhalb Deutschlands. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, ist dann nur noch die neue Bleibe versichert.

Wichtig: Durch den Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Hausrats: wer eine größere Wohnung bezieht, schafft oft mehr Einrichtung an, so dass der Gesamtwert die alte Versicherungssumme übersteigt. Deshalb nach einem Umzug unbedingt prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrats entspricht. Wenn nicht, die Police umgehend anpassen!


Wissenswertes über die Haus­rat­ver­si­che­rung - Finanzielle Gefahren für den Hausrat erkennen und absichern!

Jeder Haushalt in Deutschland verfügt mit Möbeln, Kleidungsstücken oder Haushaltsgeräten über einen facettenreichen Hausrat. Wie viel dieser wert ist, zeigt sich häufig erst in einer Schadenssituation, wenn nach einem Brand-, Einbruch/Vandalismus-, Leitungswasser- oder Sturmschaden Ersatz beschafft werden muss.

Beträge im fünf- oder sechsstelligen Eurobereich sind bei der kompletten Zerstörung des Hausrats keine Seltenheit und legen den Abschluss eines starken Versicherungsschutzes nahe, um Einbrüchen oder Elementarschäden gelassener entgegenzusehen.

Ein Blick über diese Kategorie zeigt zeitgemäße und starke Leistungen im Bereich der Haus­rat­ver­si­che­rung auf, die nach dem individuellen Schutzbedürfnis um Zusatzleistungen wie Überspannungsschäden durch Blitz und eine Haushaltsglasversicherung ergänzt werden sollten. Die Leistungsstärke einer Haus­rat­ver­si­che­rung erkennt man an dem Leistungsmerkmal, dass es sich um eine Neuwertversicherung handelt. Versicherter Hausrat kann somit nach einem Leistungsfall in gleicher Art und Güte, unabhängig vom Alter, neu angeschafft werden.

Hausrat pauschal oder zu fairen Beiträgen absichern

Traditionell wird bei der Haus­rat­ver­si­che­rung mit einer Pauschale gearbeitet, pro Quadratmeter Wohnfläche wird ein fester Eurobetrag zur Kalkulation des Jahresbeitrags herangezogen. Hiervon kann auf Wunsch des Versicherungsnehmers abgewichen werden, falls dessen Hausrat Objekte von besonders hohem Wert umfasst. Gerade im Zeitalter teurer Unterhaltungselektronik oder bei der Anschaffung von Kunst- und Designobjekten, Schmucksachen und Antiquitäten ist dies keine Seltenheit, wobei Wertsachen dieser Art über eine gesonderte Vertragsoption abgesichert werden sollten. Um den vorliegenden Hausrat auf angemessene Weise abzusichern, lohnt sich deshalb die grobe Schätzung über die vorhandenen Sachwerte, die je nach Schadensfall ganz oder anteilig durch die Versicherung erstattet werden. 

Die Haushaltsglasversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung

Glasbruch ist bei den meisten Standardverträgen im Bereich Hausrat ausgeschlossen, kann im Einzelfall jedoch interessant sein. Wer mit Glastischen, Vitrinen und ähnlichen Möbeln über viele Glasobjekte in seinem Hausrat verfügt, wählt mit der Haushaltsglasversicherung die optimale Ergänzung zu den gebotenen Standardleistungen aus. Durch die individuelle Anpassung des Leistungsspektrums der Versicherung lässt sich auch der Beitrag beeinflussen, um für den sinnvollen Schutz des eigenen Hab und Guts keine teuren Versicherungsprämien zu zahlen. Durch die Kontaktaufnahme zur Versicherung und der Erstellung eines individuellen Vertragsangebots lässt sich am besten abschätzen, welche Variante der Haus­rat­ver­si­che­rung den eigenen Bedürfnissen optimal entspricht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ):

Was ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung alles versichert?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung gehört zu den bekanntesten Sachversicherungen hierzulande - doch was genau wird durch einen Tarif in dieser Versicherungssparte eigentlich alles abgesichert? Wem das eigene Hab&Gut am Herzen liegt und fürchtet, Opfer eines Elementarschadens oder Diebstahl zu werden, sollte den Abschluss einer Haus­rat­ver­si­che­rung nicht scheuen.

Hausrat - was ist das überhaupt?

Mit der etwas antiquierten Bezeichnung Hausrat ist weder der Ältestenrat aller Hausbewohner noch ein Zweirad mit Schreibfehler gemeint. Einfach ausgedrückt handelt es sich beim Hausrat um das bewegliche Hab&Gut des Versicherten, das sich in einer Mietwohnung oder im eigenen Haus befindet. Möbel, Kleidung und Küchengeräte gehören ebenso hierzu wie Bargeld, Schmuck und Wertsachen, wobei es für die letztgenannten Grenzbeträge gibt. Nicht zum Hausrat gehören fest mit dem Haus verbundene Objekte, die gesondert über eine Wohngebäudeversicherung abzusichern sind. Als grobe Orientierung kann gesagt werden: Alles, was Sie bei einem Umzug in eine andere Wohnung mitnehmen würden, wird von der Haus­rat­ver­si­che­rung erfasst.

Was von Ihrem Hab&Gut außerdem noch abgesichert ist

Einbau- und Anbaumöbel, z. B. die klassische Einbauküche, werden abweichend von der oben genannten Regelung ebenfalls zum Hausrat gezählt, genauso wie privat angebrachte und genutzte Markisen oder Antennenanlagen. Außerdem übernimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schadenskosten für eine Reihe von Objekten, die klassischerweise nicht in der Wohnung aufbewahrt werden und dennoch zum Eigentum des Versicherten zählen. Dies reicht vom Rasenmäher über das Go-Kart bis zu Kanus, Fallschirmen und vergleichbaren Sportgeräten. Auch fremdes Eigentum genießt einen Versicherungsschutz, genauso wie Haustiere oder Arbeitsgeräte - ein typischer Fall sind Musterkollektionen bei Handelsvertretern.

Was die Versicherung nicht als Hausrat ansieht

Das beschriebene Hab& Gut wird Ihren Hausrat fast komplett abdecken - aber eben nur fast! Eine Ausnahme wurde bereits angedeutet: Teile des Gebäudes bzw. vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, die durch eine Wohngebäudeversicherung zu schützen sind. Auch Luft-, Wasser- und Kraftfahrzeuge werden durch die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht erfasst, genauso wenig wie Hausrat von Mietern und Untermietern. Nerzmantel, Jagdgewehr und Ihre drei Millionen Euro im Safe sind ebenfalls kein Hausrat im klassischen Sinn und müssen durch einen Sondervertrag abgesichert werden. Im digitalen Zeitalter nicht unwichtig: Ein Sondervertrag ist auch für Daten und Programme von der Arbeitssoftware bis zur Festplatte voller Selfies abzuschließen.

Wie muss ich meine Versicherungssumme ansetzen sowie die Versicherungssumme für meine Wertsachen?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist eine Neuwertversicherung, d. h. für zerstörten oder gestohlenen Hausrat erhalten Sie Schadenersatz in einer Höhe, wie ein Neukauf zu heutigen Konditionen möglich wird. Damit dies uneingeschränkt gilt, ist die Versicherungssumme richtig anzusetzen, was bei einer gesonderten Wertsachenversicherung umso wichtiger ist, um eine adäquate Wertsachensumme gezahlt zu bekommen.

Die Versicherungssumme richtig wählen und keine Unterversicherung riskieren

Jeder Haushalt in Deutschland verfügt über einen unterschiedlichen Haushalt mit Hunderten von Einzelobjekten. Für das Ansetzen der Versicherungssumme der Haus­rat­ver­si­che­rung haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie ermitteln von jedem einzelnen Gegenstand den Neuwert und gelangen so zu einer Neuwertsumme, oder Sie vertrauen alternativ auf einen pauschalen Betrag, der von der Haus­rat­ver­si­che­rung als Branchenstandard vorgeschlagen wird. Zerstört z. B. ein Brand Ihre Wohnung mitsamt des kompletten Hausrats, bekommen Sie den Maximalbetrag im Rahmen der Neuwertversicherung komplett ausgezahlt. Unterschreiten Sie die vorgeschlagene Versicherungssumme freiwillig, liegt eine Unterversicherung vor, was zu einer eingeschränkten Erstattung erlittener Schäden führt.

Sonderregelung für die Neuwertsumme bei der Wertsachenversicherung

Was als Neuwertversicherung für gängigen Hausrat funktioniert, ist bei der Wertsachenversicherung nicht anzuwenden. Pauschal kann eine Wertsachensumme analog zur Neuwertsumme kaum angegeben werden, schließlich verfügt jeder Haushalt über unterschiedliche Wertsachen - wenn überhaupt! Wird keine gesonderte Wertsachenversicherung abgeschlossen, ist im Versicherungsvertrag eine feste Wertsachensumme genannt. Dank dieser können Sie etwas Bargeld oder Schmuck in Ihrer Wohnung aufbewahren, ohne diese gleich zusätzlich absichern zu müssen. Für Dutzende von Pelzmänteln und den Picasso an der Wand wird diese begrenzte Wertsachensumme jedoch nicht reichen, eine ergänzende Wertsachenversicherung zur klassischen Haus­rat­ver­si­che­rung ist dringend anzuraten.

Neuwertsumme und Sonderregelungen bei Wertsachen

Apropos Picasso: Für Kunstwerke und Antiquitäten wird es mit der Neuwertversicherung schwierig, da der tote Spanier kaum ein neues Bild für Sie malen kann. Versicherungen ist dieser Umstand bewusst, weshalb für derartige Objekte ein Schadenersatz "nach Art und Güte" des gestohlenen oder zerstörten Hausrates ausgezahlt wird. Anders als bei der Haus­rat­ver­si­che­rung ist es deshalb erforderlich, die zu schützenden Wertsachen des Haushaltes explizit anzugeben, damit die Kalkulation einer angemessenen Versicherungssumme erfolgen kann. Dies gilt auch für sonstigen hochwertigen Hausrat wie eine luxuriöse Stereoanlage oder echte Designermöbel, bei denen die pauschal kalkulierte Versicherungssumme in der Haus­rat­ver­si­che­rung nur selten ausreichen dürfte.

Was fällt unter die Gefahr Feuer in der Haus­rat­ver­si­che­rung?

Flambierte Leckereien aus der Küche oder feurige Nächte im Schlafzimmer? Alles kein Problem! Kommt es jedoch zu einem echten Brand, ist der Schutz des Hausrats durch eine Feuerversicherung bares Geld wert, wobei diese standardmäßig jeder Haus­rat­ver­si­che­rung angehört. Im Folgenden erfahren Sie, welche Risiken genau durch die Brandversicherung erfasst werden.

Mit der Feuerversicherung einen Brand gelassener hinnehmen

Wenn Haus oder Wohnung in Flammen stehen, geht oftmals ein Großteil des Hausrates verloren, eigene Löschmaßnahmen und der Einsatz der Feuerwehr können eingetretene Schäden nicht gänzlich abwenden. Hierbei liegt ein Brand im Sinne der Feuerversicherung vor, wenn ein Brandherd nicht bestimmungsmäßig entstanden ist und sich von alleine ausbreitet. Kerze und Weihnachtsbaum sind hierbei die brandheißen Klassiker, für den Versicherungsschutz ist allerdings nachzuweisen, dass für diese offenen Brandherde keine Aufsichtspflicht verletzt wurde. Wird der Hausrat durch den Anprall oder Absturz eines Flugzeugs bzw. seiner Ladung beschädigt, wird dies ebenfalls durch die Brandversicherung abgedeckt.

Blitzschläge und Explosion als häufige Ursache für einen Brand

Vielfach ist der Beginn eines Brandes laut hörbar zu vernehmen - ein Blitz hat eingeschlagen oder ein Haushaltsgerät ist explodiert bzw. implodiert. Die Feuerversicherung kommt für alle Brandschäden in Folge dieser Ereignisse auf, allerdings muss das Feuer eindeutig als Folge dieser Ereignisse erkennbar sein. Für einen brandneuen Fernseher oder Herd reicht ein einfacher Überspannungsschaden nicht aus, derartige Elektroschäden müssen ihre Ursache in einem Blitzeinschlag haben und können auf Wunsch mitversichert werden. Bei den rapiden Druckunterschieden einer Explosion oder Implosion muss die Wandung des zerstörten Gerätes Risse als Erkennungsmerkmal aufweisen, für in Brand geratene Chemikalien als Ursache der Zerstörung setzt die Brandversicherung andere Maßstäbe.

In welchen Fällen die Feuerversicherung als Teil der Haus­rat­ver­si­che­rung nicht zahlt

Ausgeschlossen werden von der Brandversicherung jegliche Sengschäden, wie sie durch Zigaretten oder die Hitze einer Glühbirne üblich sind. Einfach gesagt: Für einen Brandschaden muss es auch richtig gebrannt haben. Auch Naturereignisse wie ein Erdbeben werden von der Brandversicherung als Auslöser für den Leistungsfall ausgeschlossen. Letztlich sind Schäden bei einer Feuerversicherung ausgeschlossen, deren Auslöser die Kraftstoffverbrennung in einem speziellen Verbrennungsraum von Kraftmaschinen ist. Motorrad, Moped oder Traktor sollten Sie also möglichst nicht mit laufendem Motor in Ihrem Wohnzimmer abstellen, schließlich gehören Kraftfahrzeuge zu den bekanntesten Verbrennungskraftmaschinen des täglichen Lebens.

Was fällt alles unter die Gefahr Leitungswasser in der Haus­rat­ver­si­che­rung?

Die Leitungswasserversicherung ist ein wichtiger Bestandteil jeder Haus­rat­ver­si­che­rung und sorgt für einen Schadenersatz, wenn Wasser nicht wie vorgesehen in den Rohren und Leitungen des Hauses bleibt. Geschützt sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung Möbel und weiterer Hausrat, falls sich Wohnzimmer und Küche binnen Minuten in eine Teichlandschaft verwandelt haben, während betroffene Wasserrohre und Anlagen durch die sogenannte (Wohn-) Ge­bäude­ver­si­che­rung finanziell geschützt werden können.

Die wichtigsten Schadensfälle, bei denen die Leitungswasserversicherung zahlt

Die Haus­rat­ver­si­che­rung unterscheidet im Wesentlichen zwischen Bruch- und Nässeschäden. Mit Bruchschäden sind Schäden am beweglichen Hausrat gemeint, die ist Folge eines Materialschadens an Rohren und Leitungen eintreten, z.B. durch Frost. Die Leitungswasserversicherung berücksichtigt hierbei Leitungen für die Wasserversorgung, Heizsysteme mit Wasser als Heizmittel sowie Klima-, Lösch- und Solaranlagen werden erfasst. Auch zugehörige Installationen und Anlagen wie Toiletten, Waschbecken oder Heizkörper werden von der Leitungswasserversicherung erfasst. Schließlich können auch durch Frost beschädigte Ventile oder Hähne für eine feuchte Überraschung und Beschädigung des Hausrates sorgen. Die Rohre dürfen sich im gesamten Haus bzw. als Solaranlagenleitungen auf dem Dach befinden, nicht erfasst werden Leitungen unterhalb der Bodenplatte.

Absicherung von Nässeschäden am Hausrat durch Leitungswasser gegeben

Um zukünftig nicht vom durchnässten Sessel aus Fernsehen zu müssen, übernimmt die Leitungswasserversicherung selbstverständlich auch alle Schäden, die in Folge des ausgetretenen Wassers entstanden sind. Teppiche, Gardinen, Möbel und sonstiger Hausrat fallen unter den Schutz der Leitungswasserversicherung, wobei eindeutig festgestellt werden muss, dass das Wasser aus Leitungen oder Rohren der häuslichen Wasserversorgung ausgetreten ist. Bei einem Nässeschaden muss nicht einmal zwingend Wasser für Beschädigungen verantwortlich sein. Geschützt ist Ihr Hausrat auch vor Kühl- und Kältemitteln, Ölen oder Sole, sofern diese nach Bruchschäden an Installationen der Klima-, Wärme- oder Solartechnik freigesetzt wurden.

Was nicht durch die Leitungswasserversicherung abgedeckt wird

Leitungswasser kommt aus Leitungen und fällt nicht vom Himmel - Schäden durch Regen oder Grundwasser werden deshalb von der Leitungswasserversicherung nicht abgedeckt. Lag zunächst ein Sturmschaden vor und ist nach diesem Regen ins Haus eingetreten, werden Schäden allerdings im Rahmen des Schutzes vor Sturmschäden beglichen. Ebenfalls nicht erfasst sind Schäden durch Sprinkleranlagen, Reinigungswasser, Erdrutschschäden der Leitungen oder die Situation, dass Ihre Fische nach Zerstörung des Aquariums neue Freiheiten im Haus genießen.

Was fällt alles unter die Gefahr Einbruch-Diebstahl in der Haus­rat­ver­si­che­rung?

Einbrüche mit Diebstahl, Vandalismus oder Raub als Folge gehören zu den wichtigsten Risiken, vor denen man seinen Hausrat schützen sollte. Die Einbruchdiebstahlversicherung ist deshalb fester Bestandteil einer jeden Haus­rat­ver­si­che­rung und deckt neben Elementarschäden einen zweiten wichtigen Schadensbereich ab. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie konkret vor Langfingern & Co. geschützt sind.

Einbruchdiebstahl - der Zusammenhang muss gegeben sein

Der Begriff Einbruchdiebstahl ist ungewohnt und bringt zwei Hauptworte zusammen, die im Alltag meist einzeln verwendet werden. Für eine Einbruchdiebstahlversicherung sind die beiden Begriffe jedoch entscheidend miteinander verknüpft. Ein einfacher Diebstahl von Hausrat aus der Wohnung reicht für Versicherungsleistungen nicht aus, der Täter muss sich vor dem Diebstahl widerrechtlichen Zugang verschafft haben. Dies kann mit nachgemachten Schlüsseln oder anderen Werkzeugen erfolgt sein, zuvor jenseits der Wohnung per Diebstahl oder Raub beschaffte Originalschlüssel werden von der Einbruchdiebstahlversicherung ebenfalls akzeptiert. Auch das Einschleichen oder Verbergen in Räumen wird durch die Versicherung abgedeckt - die einzige Ausnahme, um echte Einbrüche zu umgehen.

Vandalismus - häufige Folge nach Einbruch ohne Diebstahl

Ein Diebstahl ohne Einbruch bringt kaum Leistungen der Haus­rat­ver­si­che­rung mit sich, ein Einbruch ohne Diebstahl unter Umständen schon. Häufig steht die Verwüstung von Wohnungen oder die Beschädigung von Hausrat im Vordergrund, ohne dass dieser vom Einbrecher mitgekommen wird. Im Versicherungsjargon ist vom Vandalismus die Rede, die eine Haus­rat­ver­si­che­rung genauso wie den Einbruchdiebstahl abdeckt. Wird vor dem Diebstahl Gewalt am Wohnungsinhaber verübt, diesem angedroht oder seine Widerstandskraft durch gezielte Ursachen ausgeschaltet wird, ist von einem Raub die Rede. Auch hier werden Versicherungsleistungen gewährt, wobei Raub und Vandalismus nicht die typischen Voraussetzungen der Einbruchdiebstahlversicherung erfüllen.

In welchen Fällen die Einbruchdiebstahlversicherung nicht zahlt

So sehr Einbrüche gefürchtet und durch eine Haus­rat­ver­si­che­rung gut abgedeckt werden, gibt es einzelne Ausnahmen im Versicherungsvertrag. So wird kein Schadenersatz für Hausrat gewährt, der erst nach dem Einbruch bzw. im Rahmen des Raubes zum Versicherungsort gebracht werden muss und diesem nicht ursprünglich angehörte. Die im Keller versteckten Goldbarren sind also abgesichert, die herbeigebrachten Wertsachen aus Lagerräumen zwei Straßen weiter nicht. Versicherungen nehmen auf Einbrüche oder Einbruchdiebstahl außerdem keine Rücksicht, wenn in ihrer Folge Elementarschäden wie durch Erdbeben oder Überschwemmungen eintreten, die nicht standardmäßig durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt werden.

Was fällt alles unter die Gefahr Sturm / Hagel in der Haus­rat­ver­si­che­rung?

Sturm und Hagel können verheerende Schäden verursachen, über die letzten Jahre hat es mehr Unwetter mit weitreichenden Folgen über Deutschland gegeben. Die gute Nachricht: Ein Unwetter findet selten in der eigenen Wohnung statt. Die schlechte Nachricht: Die Beschädigung von Hausrat ist dennoch möglich und legt den Abschluss einer Sturm- und Hagelversicherung als Bestandteil einer Haus­rat­ver­si­che­rung nahe.

Wie die Sturmversicherung den eigenen Hausrat schützt

Auch wenn Stürme - also Wind ab Stärke 8 auf der Beaufort-Skala - selten selbst in die Wohnung eindringen, sind sie häufig der Auslöser von Schäden am Hausrat. Beispielsweise kann ein Baum sturmbedingt ins Wohngebäude fallen und vom Fernseher bis zur Schrankwand zahllose Möbel zerstören. Die Zerstörung oder Beschädigung von Hausrat kann im Sinne der Sturmversicherung entweder direkt erfolgen, oder ein Folgeereignis sein, nachdem der Sturm Objekte auf das Gebäude mit der versicherten Wohnung geworfen hat.

Neben der Sturmversicherung von der Hagelversicherung profitieren

Bei der Hagelversicherung werden die gleichen Maßstäbe wie beim Sturmschaden angelegt. Zwar entwurzelt Hagel nicht gerade Bäume, als tennisballgroße Körner kann dieser bei einem Unwetter jedoch erst die Scheibe einschlagen und dann den Hausrat zerstören. Achtung: Fensterscheiben und andere Gebäudeteile sind kein Hausrat und müssen gesondert durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Auch Folgeschäden durch Sturm und Hagel werden durch die Haus­rat­ver­si­che­rung erfasst. Der Klassiker ist eindringender Regen nach einem im Sturm entwurzelten Baum oder abgedeckten Dachziegeln, während ansonsten nur Leitungswasserschäden über den Hausratstarif abgesichert sind.

Die Frage nach jedem Unwetter: Sturm oder nicht Sturm?

Als Hagel gemäß Hagelversicherung ist fester Niederschlag in Form von Eiskörnern definiert, für einen Sturm muss die oben genannte Windgeschwindigkeit erreicht werden. Frosch im Einmachglas und Wetterfähnchen helfen Versicherten nicht weiter, um die Haus­rat­ver­si­che­rung vom Leistungsfall zu überzeugen. Damit Hagel- oder Sturmversicherung ihre Leistungen wie erhofft erbringen, sollte für den Schädigungszeitraum eine Anfrage beim zuständigen Wetteramt gestellt werden, um profunde Informationen zum Unwetter zu erhalten. Übrigens: Von Sturm- und Hagelschäden sind Sie in Ihrer Wohnregion nur selten alleine betroffen - eine schnelle Versicherungsmeldung beschleunigt die Schadensregulierung, die als pauschaler Verwaltungsakt für alle gemeldeten Schäden erfolgt.

Was fällt alles unter die Gefahr Elementar in der Haus­rat­ver­si­che­rung?

Die Elementarversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Haus­rat­ver­si­che­rung, die für einen Schutz vor Unwetter und vergleichbaren Ereignissen sorgt. Allerdings ist nicht jeder Elementarschaden gleichermaßen durch den Versicherungsvertrag abgedeckt, verschiedene Launen der Natur gehören nicht zum Versicherungsschutz und müssen bei Interesse über einen Sondervertrag abgesichert werden.

Was das Elementare an der Elementarversicherung überhaupt ist

Bei Elementar muss niemand an Sauerstoff, Quecksilber und andere Begriffe aus dem Chemieunterricht denken. Stattdessen wird von Versicherungen von elementaren Einflüssen gesprochen, also den Auswirkungen von Wasser, Wind und derartigen Naturereignissen. Sorgen diese bei einem Unwetter für die Beschädigung des eigenen Hab und Guts, übernimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung im Regelfall die Schadenskosten. Zu den wichtigsten Elementarereignissen, die standardmäßig durch die Versicherung abgedeckt werden, gehören Sturm, Hagel und Brände, die durch einen Blitzschlag ausgelöst werden. Starkregen ist im Vergleich zu Leitungswasser nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abdeckt, als Folge eines Sturm- oder Brandschadens werden Nässeschäden durch Regenwasser allerdings übernommen.

Die Kraft der Elemente - häufig nicht versichert

Sturm und Hagel besitzen zweifelsohne eine zerstörerische Kraft und können Ihren Hausrat beschädigen. Im Vergleich zu anderen Elementarereignissen sind diese Witterungserscheinungen allerdings harmlos. Bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Sturmfluten oder Hochwasser lässt die Natur ihre Muskeln noch stärker als bei einem Unwetter spielen, Hausbesitzer und Mieter können durch sie komplett ruiniert werden. Die klassische Elementarversicherung, die standardmäßig in einer Haus­rat­ver­si­che­rung enthalten ist, kommt für diese Sonderrisiken nicht auf. Grund hierfür: Viele dieser Sonderereignisse betreffen einen Großteil der Versicherten hierzulande nicht. Schließlich wohnt nur ein geringer Prozentsatz direkt an der Küste oder Flussufern, und auch aktive Vulkane sind in Deutschland eher die Seltenheit.

Mit einer Elementarversicherung den Schutz gezielt erweitern

Natürlich kann es bei Ihrer Wohnregion und Ihrem Schutzbedürfnis sinnvoll sein, weitere Leistungen als den reinen Schutz vor Sturm, Hagel und Unwetter haben zu wollen. Für diesen Fall wird die Elementarversicherung als eigenständiger Vertrag angeboten, die auch die oben genannten Risiken umfasst. Für Wohnungen direkt am Küstenufer oder unterhalb eines Bergpasses muss so nicht jeder Wetterbericht voller Angst verfolgt werden, wobei der Sondervertrag natürlich eine zusätzliche Versicherungsprämie mit sich bringt. Andere Sonderereignisse, beispielsweise Krieg oder innere Unruhen, bleiben bei einer solchen Elementarversicherung weiterhin durch den Versicherer ausgeschlossen.

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind meine elektronischen Geräte gegen Überspannung versichert?

Elektrogeräte wie Herd, Fernseher oder Waschmaschine gehören heutzutage in jeden Haushalt - sie sind häufig auch die wertvollsten Objekte des eigenen Hausrats. Gehen diese durch einen Kurzschluss oder Überspannung kaputt, soll die Haus­rat­ver­si­che­rung schnellstmöglich für einen Schadenersatz sorgen, damit warme Mahlzeiten und Abendunterhaltung nicht auf der Strecke bleiben. Allerdings übernimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung im Rahmen von Überspannungsschäden - als Art integrierte Elektronikversicherung - die Kosten nur unter klar definierten Auflagen.

Beschädigung durch Überspannung infolge von Gewitter - unverzichtbare Voraussetzung für den Schadenersatz

Für einen in die Badewanne geworfenen Fön oder den im Wutanfall zertrümmerten Computer übernimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung selbstverständlich keinerlei Kosten. Doch auch für Überspannungsschäden, die gerade bei Stromleitungen in Altbauten mit bröckliger Isolierung häufig eintreten, muss die Versicherung nicht leisten. Die Zusatzdeckung Ihrer Elektrogeräte als Teil einer Haus­rat­ver­si­che­rung setzt den Blitzschlag oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität voraus. Ein Blitz hat ausschließlich Ihre kostbarsten Elektrogeräte zerstört und ansonsten, auch nicht in der Nachbarschaft, keinerlei Schäden angerichtet? Bei einer solchen Schadensschilderung wird jede Versicherungsgesellschaft kritisch und wird keinerlei Leistungen für Ihren Hausrat gewähren. Im Schadenfall holen sich Versicherer immer entsprechende Informationen von den Wetterämtern.

Die Versicherungskonditionen sind so formuliert, dass Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen durch Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität einhergehen müssen. Nach einem heftigem Gewitter direkt vor der Haustür, sind schnell mal elektronische Geräte im Gesamtwert von 10.000,--EUR und mehr betroffen.

Eine Elektronikversicherung als sinnvolle Ergänzung abschließen

Wenn Ihnen die oben genannten Formulierungen zu wenig sind, um nach einem Kurzschluss oder Überspannungsschaden einen Schadenersatz zu erhalten, empfiehlt sich der Abschluss einer Elektroversicherung. Mit dieser wird die klassische Haus­rat­ver­si­che­rung um Leistungen ergänzt, bei denen die Ursache der Überspannung eine untergeordnete Rolle spielt. Elektrogeräte werden auch dann nach einer Beschädigung durch Überspannung und Kurzschluss ersetzt, wenn diese auf Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit des Versicherten zurückzuführen sind. Hochwertige elektrische Geräte oder die Waschmaschine in einem Altbau in Betrieb zu nehmen, wird mit einer solchen Elektronikversicherung bedenkenloser möglich - wenn Sie den Versicherungsschutz nicht auf Gewitter beschränken möchten?!

Wann und unter welchen Voraussetzungen ist mein Fahrrad versichert?

Das Fahrrad ist für Millionen Menschen hierzulande ein beliebtes Fortbewegungsmittel und als bewegliche Sache definitiv zum Hausrat des Eigentümers zu zählen. Ob der Drahtesel durch die Fahrradversicherung im Rahmen der Haus­rat­ver­si­che­rung jedoch geschützt ist, hängt entscheidend vom Umgang mit dem Rad und der richtigen Form der Absicherung durch Sie als Fahrradbesitzer ab.

Fungiert die Haus­rat­ver­si­che­rung grundsätzlich als Fahrradversicherung?

Während motorisierte Fahrzeuge aller Art nicht unter den Schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung fallen, ist ein Fahrrad als bewegliches Teil des Hausrates erst einmal durch den Versicherungsschutz erfasst. Dies ist vollkommen unstrittig in der Situation, bei der das Fahrrad in der verschließbaren Wohnung aufbewahrt wird. Da die wenigsten Fahrradbesitzer mit Ihrem Rad durch Schmutz und Pfützen radeln und hiernach durch über den Hochflor-Teppich in der Wohnungsdiele fahren wollen, ist diese Form der Unterbringung eher selten. Die Terrasse sowie ein verschließbarer Keller oder Dachboden gehören ebenfalls zum Versicherungsort, die Fahrradversicherung als Teil des Hausratsschutz zieht deshalb auch hier.

Ab wann es Probleme mit der Fahrradversicherung gibt

Viele Häuser verfügen über einen expliziten Fahrradkeller, einen Versicherungsschutz beim Abstellen in diesem Raum ist nicht zwangsläufig gegeben. Entscheidend ist, ob der Raum bei der Entwendung oder Beschädigung des Fahrrads abgeschlossen bzw. ob sich jemand widerrechtlich bei einem Einbruchdiebstahl Zugang verschafft hat. Wird das Fahrrad in einem frei zugänglichen Treppenhaus oder auf offener Straße abgestellt, ist ein Schutz durch die Fahrradversicherung nicht mehr gegeben. Diese Abstellplätze werden nicht mehr als Versicherungsort im Sinne der Haus­rat­ver­si­che­rung bezeichnet, ein genaues Auge auf Abstellort und Sicherung des Rades ist daher notwendig.

Keine Probleme mit der Fahrradversicherung bekommen

Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad nicht nur vergnügt durch Wohnung und Keller fahren, sondern dieses regelmäßig im Alltag nutzen, kann der Abschluss einer ergänzenden Fahrradversicherung zur Haus­rat­ver­si­che­rung lohnen. Diese ist allerdings kein Freibrief, um das Rad überall und zu jedem Zeitpunkt abzustellen und Diebe zum Zugreifen einzuladen. Die Sicherung mit einem zeitgemäßen Schließsystem ist eine Mindestvoraussetzung, um Leistungen des Versicherers erwarten zu können. Außerdem empfiehlt es sich, die Rechnung des Rades aufzubewahren und zur Schadensregulierung vorzulegen. Aus der Versicherungspraxis sind zu viele Fälle bekannt, in denen der Versicherung ein klappriges Familienrad als hypermodernes Rennrad verkauft wurde.

Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen in der Haus­rat­ver­si­che­rung (was muss ich einhalten, um in einem Schadenfall keine Probleme zu bekommen?)

Der Abschluss einer Haus­rat­ver­si­che­rung bringt für beide Seiten Rechte und Pflichten mit sich, die zusammen im Versicherungsjargon als Obliegenheiten bezeichnet werden. "Was sind meine Pflichten und was muss ich beachten?", gehört zu den häufigsten Fragen der Versicherungsnehmer, die im Schadenfall keine Probleme haben wollen und ihren Versicherungsschutz nicht einbüßen möchten.

Meine Pflichten vor Eintritt des Versicherungsfalls - was muss ich beachten?

Bevor überhaupt ein Schaden eingetreten ist, hat der Versicherte eine Reihe von Auflagen zu erfüllen. Zum einen ist er an die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften bezogen auf seinen Hausrat und die Vertragsunterzeichnung gebunden, zum anderen hat er die im Versicherungsvertrag festgeschriebenen Obliegenheiten zu erfüllen. Zu den einfachsten Pflichten, die nicht nur bei der Haus­rat­ver­si­che­rung gelten, gehört die regelmäßige Zahlung der Versicherungsbeiträge, um Leistungen aus dem Vertrag erwarten zu dürfen. Außerdem sind alle Angaben im Versicherungsantrag für die Haus­rat­ver­si­che­rung wahrheitsgemäß vorzunehmen, z. B. über den Wert des Hausrats oder die Größe der Wohnung.

Der Schaden ist eingetreten - was sind meine Pflichten und was muss ich beachten?

Stellt der Versicherte den Schaden fest, obliegt im die Verhinderung eines noch größeren Schadens. Absichtlich sollten Sie es also nicht noch vier weitere Stunden in Ihre Wohnung hageln lassen, selbst wenn die Fenster intakt zu verschließen sind. Der Versicherung ist der Schaden unverzüglich mitzuteilen, zudem besteht die Pflicht, auf Anweisungen des Versicherers Schritte zur Abwehr von weiteren oder größten Schäden einzuleiten. Strafbare Handlungen wie Raub oder Diebstahl müssen der Polizei gemeldet werden, zudem sollte zeitnah eine Liste des gestohlenen oder beschädigten Hausrats erstellt werden. Verlangt die Versicherung die Bewertung durch einen Sachverständigen, sollten keine Änderungen am Schadensort vorgenommen werden.

Was muss ich beachten und bedenken, wenn Obliegenheiten verletzt wurden?

Wenn Sie denken, "Meine Pflichten neben der Beitragszahlung kann ich locker angehen!", sehen Sie sich spätestens bei der Schadensabwicklung einer negativen Überraschung gegenüber. Im Schadensfall einer Haus­rat­ver­si­che­rung kann die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen in angemessener Weise kürzen, wenn der Versicherte grob fahrlässig gegen ein oder mehrere Obliegenheiten verstoßen hat. Bei Aufdeckung von Verletzungen vor dem Schadensfall hat die Versicherung sogar ein einmonatiges Kündigungsrecht. Die Beweispflicht, nicht absichtlich oder grob fahrlässig gehandelt zu haben, liegt dann beim Versicherungsnehmer.

Was sollte ich nach einem Schadenfall beachten?

Wer kennt nicht das Sprichwort: "Aus Schaden wird man klug!". Als Versicherer wün­schen wir uns, dass Kunden schon im Vorfeld klug sind und wissen, wie sie sich in einem Schadenfall richtig verhalten. Erst Kontakt mit uns aufnehmen, bevor ein Fehler begangen und die Schadenminderungspflicht verletzt wird, ist die beste Entscheidung und wichtigste Grundregel, die im Schadenfall zu beachten ist.

Was ist die Schadenminderungspflicht und wie wir sie angewendet?

Sie kommen abends nach Hause und stellen fest, dass in Ihre Wohnung eingebrochen wurde oder es in diese hineinhagelt. Treffen Sie in dieser Situation so schnell es geht Gegenmaßnahmen oder lassen Sie alles wie es ist, um weitere Einbrecher einzuladen und den Hagel noch mehr Ihres Mobiliars zerstören zu lassen? Wenn Sie hier mit gesundem Menschenverstand vorgehen, haben Sie das Prinzip der Schadenminderungspflicht verstanden. Diese Pflicht ist im Versicherungsvertrag festgeschrieben und sorgt für Sie und den Versicherer dafür, dass sich die Schadenskosten in Grenzen halten.

Sie sind überfordert? Erst Kontakt mit uns aufnehmen und einfach helfen lassen!

Bei einer immensen Schadenssituation sind Schock und Überforderung keine seltenen Folgen. Merken Sie sich einfach nur eins: Erst Kontakt mit uns aufnehmen! Fachkräfte der Versicherungen helfen Ihnen gerne weiter, die richtigen Erstmaßnahmen zu treffen und alles richtig zu machen, damit Sie Ihre Schadenminderungspflicht nicht verletzen. Falls Sie Opfer eines Diebstahls oder Raub geworden sind, muss Ihr zweiter Anruf zwingend an die Polizei gehen. Diese verschafft sich vor Ort einen Überblick und bestätigt Ihnen nach Ihrer Anzeige schriftlich, dass Ihnen Raub, Vandalismus oder Diebstahl tatsächlich widerfahren sind.

Auch in den Folgetagen korrekt verhalten

Haben Sie die Schadenminderungspflicht erfüllt und Ihre Meldung bei der Polizei gemacht, verschaffen Sie sich schnellstmöglich einen Überblick über den tatsächlichen Schaden. Erstellen Sie eine Liste über den gestohlenen bzw. beschädigten Hausrat, die Sie bei der Polizei und der Versicherung einreichen. Manchmal möchte ein Gutachter der Versicherung einen eigenen Eindruck vom Schaden gewinnen - verändern Sie deshalb nichts am Schadenort, wenn es nicht mit der Versicherung zuvor abgesprochen wurde. In allen Situationen gilt: Vor kniffligen Entscheidungen erst Kontakt mit uns aufnehmen, damit Sie nicht nur eine fehlerhafte Handlung Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise einbüßen.

Was passiert mit der Haus­rat­ver­si­che­rung, wenn ich mich von meinem(r) Partner/-in trenne?

Geht eine Ehe oder langjährige Partnerschaft zu Ende, werden sich die Betroffenen über zahlreiche Dinge Gedanken machen - die gemeinsame Haus­rat­ver­si­che­rung gehört nur selten dazu. Dabei hat die Trennung einen erheblichen Einfluss auf den Versicherungsschutz, der nur für einen der beiden Partner fortbesteht. Im Folgenden beantworten wir Ihnen die Frage: Was muss ich beachten?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung nach der Trennung sinnvoll weiterführen

Zerschlagenes Porzellan beim Ehestreit gehört zwar nicht zu den Leistungsfällen einer Haus­rat­ver­si­che­rung, dennoch muss einer der beiden Partner nach einer Trennung um die Sicherheit seines Hab und Guts fürchten. Was muss ich beachten, wenn ich aus einer gemeinsamen Wohnung ausziehe, ist hierbei die häufigste Frage. Die Antwort lautet: Eine eigene Haus­rat­ver­si­che­rung abschließen, die auf die Quadratmeterzahl der neuen Single-Wohnung eingeht! Ein gemeinsamer Versicherungsschutz gilt maximal noch drei Monate ab der nächsten Prämienzahlung gerechnet, zumal die bestehende Haus­rat­ver­si­che­rung weiterzuführen ist, falls der Versicherungsnehmer in der früher gemeinsamen Wohnung bleibt.

Ich ziehe als Versicherungsnehmer aus - was muss ich beachten?

Grundsätzlich gibt es bei der Trennung zwei Möglichkeiten: Der Versicherungsnehmer der Haus­rat­ver­si­che­rung bleibt in der alten Wohnung oder sucht sich eine neue Bleibe. In letzterem Fall gilt der Versicherungsschutz zunächst für beide Wohnungen, nach der oben genannten Frist von drei Monaten ab der nächsten Prämienfälligkeit ist nur noch die neue Wohnung der Versicherungsort. Der Partner wird seinen Hausrat selbst absichern müssen - teilen Sie ihm dies trotz aller Streitigkeiten bei der Trennung bitte mit! Natürlich ist die Haus­rat­ver­si­che­rung an die Quadratmeterzahl der neuen Wohnung anzupassen, was zur Verteuerung der Prämien und zu einem Sonderkündigungsrecht führen kann.

Ich ziehe aus, mein Partner auch - was muss ich beachten?

Wenn sich beide Partner von den Erinnerungen lösen möchten, die in der alten Wohnung stecken, gelten andere Konditionen als beim klassischen Umzug. Analog zu oben ist der Versicherungsschutz bis drei Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit in der alten und neuen Wohnung gewährleistet, die Gütertrennung kann also erst einmal in aller Ruhe durchgeführt werden. Nach dieser Zeitspanne wird der bisherige Versicherungsnehmer seine Haus­rat­ver­si­che­rung am neuen Ort zu anderen Konditionen fortführen können. Der andere Partner wird auf eigene Kosten eine Haus­rat­ver­si­che­rung abschließen müssen und kann in den neuen Lebensabschnitt durchstarten. 


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Unser Blog zu Hausrat und Haushaltsglas!

Deutlich weniger Wohnungseinbrüche - dennoch keine Entwarnung (01.04.2021)

Deutlich weniger Wohnungseinbrüche - dennoch keine Entwarnung

Die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche ist im Jahr 2020 gesunken: auf ein historisches Tief von 85.000. Das sind rund zehntausend weniger als im Vorjahr. Doch das ist kein Grund, Entwarnung zu geben: Ursache war auch die Coronakrise.

Die gute Nachricht: Langfinger haben es in Deutschland immer schwerer. Wie der Versicherer-Dachverband diese Woche mitteilt, sank die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche 2020 auf ein historisches Tief, nachdem sie bereits in den letzten Jahren rückläufig gewesen ist. Für 85.000 Wohnungseinbrüche mussten die Versicherer demnach aufkommen: rund 10.000 weniger als im Jahr zuvor.

Das liegt einerseits daran, dass die Bürger ihre Wohnungen besser schützen, etwa mit einbruchsicherer Technik. Doch nun die schlechte Nachricht: Begründet wird die rückläufige Zahl auch mit der Coronakrise. „Der Rückgang der Einbruchzahlen liegt vor allem daran, dass die Menschen wegen der Corona-Pandemie viel Zeit zu Hause verbracht haben. Einbrechern fehlte somit oft die Gelegenheit für ihre Tat“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Dabei sind die Schwachstellen, derer sich die Kriminellen bedienen, schnell ausgemacht. Zugang zu einem Haus oder der Wohnung verschaffen sie sich über leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Fenstertüren. Sind diese von einfacher Bauweise, lassen sie sich in wenigen Sekunden aufhebeln. Einbruchschutz beginnt folglich bereits, wenn man die Wohnung oder das Haus plant. Spezielle Sicherheitstechnik wie einbruchhemmende Fenster und Türen sind quasi ein Muss. Man sollte sich auch nicht scheuen, entsprechend alte Fenster und Türen auszutauschen - und mit dem Vermieter über das Thema Einbruchschutz zu reden.

Mitunter helfen schon kleine Maßnahmen, die eigene Wohnung sicherer zu machen. Weil Einbrecher das Licht scheuen, leistet ein Bewegungsmelder, der verschiedene Lichtquellen einschaltet, gute Dienste. Mechanische Sicherungen wie extra abschließbare Fenstergriffe oder doppelt beglaste Fenster sind ebenfalls wichtig für die Einbruchprävention. Sie erschweren, dass Fenster von außen aufgehebelt werden.

Gelingt der Einbruch, ist der Schaden meist hoch. Rund 2.750 Euro mussten die Versicherer 2020 im Schnitt zahlen, wenn sich jemand unerlaubt Zugang zu einer Wohnung verschaffte. Im Jahr zuvor lagen die durchschnittlichen Kosten per Einbruch gar bei 3.050 Euro. Hier hilft eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung, das finanzielle Risiko abzufedern.

Einbruchschutz: Staatliche Förderung nahezu unbekannt 17.02.2021

 

Einbruchschutz: Staatliche Förderung nahezu unbekannt

 

Die Angst vor Wohnungseinbrüchen ist die größte Angst für ein Viertel der Deutschen bezogen auf kriminelle Übergriffe. Dennoch wird kaum in Schutzmaßnahmen investiert. Schlimmer noch: Dass der Staat Präventionsmaßnahmen fördert, ist nahezu unbekannt.

Laut jüngster Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Wurden 2018 noch 97.504 Einbrüche gemeldet, ging die Zahl 2019 auf 87.145 Fälle zurück. Doch das allein ist kein Grund zum Feiern. Zum einen ist jeder Einbruch einer zu viel. Zum anderen steigt die Schadensumme. Sie lag 2018 noch bei 260,7 Millionen Euro und kletterte 2019 auf 291,9 Millionen Euro - bei weniger Fällen!

 

Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass Einbrüche in Wohnung oder Haus für ein Viertel der Deutschen die größte Angst bezogen auf kriminelle Übergriffe ist. Noch mehr fürchten die Deutschen nur Gewalt und Körperverletzung.

 

Und trotzdem nutzt knapp die Hälfte der Befragten keine speziellen Absicherungssysteme, um die eigene Wohnung oder das Haus zu schützen. 64 Prozent der Befragten planen keine Investitionen in Einbruchschutz innerhalb der nächsten 12 Monate. 

 

Gefragt nach den Quellen, die genutzt werden, um sich über Einbruchschutz-Maßnahmen zu informieren, geben die Befragten Folgendes an:

 

Polizei: 47 %

Internet: 43 %

Sicherheitsfachgeschäft: 36 %

Umfeld, Freunde, Verwandte: 22 %

Versicherung: 18 %

Baumarkt: 10 %

Sonstiges: 1 %

Weiß nicht / keine Angabe: 14 %

 

Etwas überraschend ist allerdings, dass die große Mehrheit der Befragten - nämlich 67 Prozent - angibt, nicht gewusst zu haben, dass der Staat die Einbruchschutz-Prävention finanziell fördert. 18 Prozent geben zwar an, davon schon einmal gehört zu haben, es aber nicht genau zu wissen. 10 Prozent wussten davon und nur 2 Prozent der Befragten haben bereits solche Förderungen in Anspruch genommen.  

 

Einer der wichtigsten Förderer von Investitionen in Einbruchschutzmaßnahmen ist die KfW.

 

Über die Studie:

Vom 14.09. - 16.09.2020 wurden 2.082 Menschen befragt. Basis ist eine bevölkerungsrepräsentative Stichprobe der deutschen Wohnbevölkerung ab 18 Jahren. Durchgeführt wurde die Studie von YouGov im Auftrag von ABUS.Titel des Abschnitts

Einbruch: Tipps für mehr Sicherheit zu Hause 03.01.2021

Einbruch: Tipps für mehr Sicherheit zu Hause

 

Obwohl die Zahl der Einbrüche seit einiger Zeit rückläufig ist, kommt es laut Kriminalstatistik im Schnitt täglich zu 230 Einbruchdiebstählen. Die Aufklärungsquote beträgt 17,4 Prozent. Dabei können einfache Maßnahmen helfen, Einbrecher wirksam abzuschrecken.

 

Einschließlich der Einbruchsversuche verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2019 87.145 Fälle. Das sind zwar weniger als im Vorjahr (2018: 97.504), doch Grund zur Sorglosigkeit besteht nicht. Denn bei den Fällen von Diebstahl aus Keller- und Dachbodenräumen sowie Waschküchen verzeichnet die Statistik ein leichtes Plus, nachdem die Zahlen in den Vorjahren rückläufig waren (2016: 102.586 Fälle, 2017: 93.212 Fälle, 2018: 86.474 Fälle, 2019: 86.604 Fälle).

 

Laut Statistik scheiterten 2019 etwa 45 Prozent der Einbrüche. Deshalb raten Sicherheitsexperten immer wieder, es den Einbrechern so schwer wie möglich zu machen. Denn meist dauert ein Einbruch nur wenige Minuten. Je mehr Zeit potenzielle Täter aufwenden müssen, um ihr Ziel zu erreichen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Einbrecher von ihrem Plan ablassen. Und das können Mieter und Eigenheimbesitzer erreichen, wenn sie einige Handlungsempfehlungen beachten. 

 

Empfehlung 1:

 

Häufig spähen Diebe ihre potenziellen Opfer vorher aus. Wer also in den Urlaub fährt oder längere Zeit nicht zu Hause ist, sollte Hinweise auf diese Abwesenheit vermeiden. Briefkästen, die überquellen, dauerhaft geschlossene Rollläden oder dunkle Zimmer in den Abendstunden können Indizien für die Abwesenheit sein. Mieter und Eigenheimbesitzer sollten Nachbarn oder Bekannte bitten, dafür zu sorgen, dass Wohnung oder Haus nicht unbewohnt wirken. 

 

Empfehlung 2:

 

Ist man nicht zuhause, sollten Fenster und Türen immer korrekt verschlossen bleiben. Fenster, die nur angekippt sind, erleichtern Einbrechern den Zugang. Schlüssel unter Fußmatten oder Blumentöpfen zu verstecken, sollten ebenfalls vermieden werden. Einbrecher und Diebe kennen solche Verstecke. Vorsicht ist auch mit Blick auf den Versicherungsschutz geboten. Wer sein Heim unverschlossen verlässt, könnte fahrlässig handeln und - je nach Vertrag - seinen Versicherungsschutz dadurch gefährden. 

 

Empfehlung 3:

 

Mit mechanischen oder elektronischen Sicherungen können Türen und Fenster noch besser vor Einbrechern geschützt werden. Die KfW bietet Eigenheimbesitzern sogar Förderungen für moderne Alarmsysteme an. 

 

 

Empfehlung 4: 

 

Kommt es doch zum Einbruch, ist passender Versicherungsschutz wichtig, um einen finanziellen Ausgleich für die entwendeten Gegenstände zu bekommen. Ersetzt wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert. Diesen einzuschätzen ist oft nicht leicht. Deshalb ist ratsam, Kaufbelege und Zertifikate (insbesondere bei Schmuck und Uhren usw.) sicher aufzubewahren. So kann im Ernstfall schneller ermittelt werden, welcher Betrag dem Einbruchsopfer vom Versicherer erstattet wird.

 

Empfehlung 5:

 

Neben dem eigentlichen Diebstahl kommt es auch oft zu Einbruchschäden an Türen oder Fenstern. Auch diese können mitunter sehr teuer sein. Mieter und Wohnungseigentümer sollten ihren Haus­rat­ver­si­che­rungsvertrag dahingehend prüfen lassen, ob und wie auch solche Schäden ersetzt werden.

Persönliche Beratung bleibt Verbrauchern wichtig - 01.08.2020

Persönliche Beratung bleibt Verbrauchern wichtig 

Wie schließen Versicherungskunden eigentlich ihre Verträge ab? Das Klischee besagt: Immer mehr Versicherungen werden online abgeschlossen. Dass dies so nicht stimmt, zeigt eine aktuelle Studie des Branchenverbandes Bitkom. Demnach nutzen viele Verbraucher tatsächlich das Internet - um dann persönlich beim Vermittler ihrer Wahl abzuschließen. 

Laut einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom informieren sich die Verbraucher zunehmend über mehrere Kanäle, bevor sie eine Versicherung abschließen. Das Interessante ist: Der persönlich beratende Vermittler ist keineswegs Verlierer dieses Trends, im Gegenteil. 

So geben knapp vier von zehn Per­sonen (39 Prozent) zu Protokoll, dass sie zwar Versicherungen online ver­gleichen, dann aber doch zum Vermittler bzw. der Vermittlerin ihres Vertrauens gehen, um dort abzuschließen. Hierbei spricht man in der Versicherungsbranche vom „RoPo-Kunde“: Das steht für „Research online, Purchase offline“. Verbraucher also, die im Netz recherchieren, bevor sie im persönlichen Gespräch abschließen. 

Trotz Internet: Persönliche Beratung gewinnt an Bedeutung

Den umgedrehten Weg gehen hingegen weit weniger Verbraucher: nur 22 Prozent geben an, dass sie sich erst persönlich beraten lassen, um dann online abzuschließen. Zwar nennt die Bitkom-Studie selbst keine Begründung für diese Situation. Aber aufschlussreich ist diesbezüglich eine andere Umfrage des forsa-Institutes. Diese stellte nämlich fest, dass trotz des Trends zu immer mehr Online-Angeboten die Bedeutung der persönlichen Beratung zugenommen hat. 

Die Gründe, stark vereinfacht: ein Rundum-Service ist vielen Verbrauchern wichtig. Sie wollen nicht nur während des Vertragsabschlusses beraten werden, sondern auch Unterstützung erhalten, wenn sie nach einem Schadensfall Rat brauchen. Oder über ihren sich ändernden Bedarf aufgeklärt, wenn sich die eigene Lebenssituation ändert: etwa durch einen Hausbau oder den Wechsel in die Selbstständigkeit. 

Das Internet hat viele Verbraucher mündiger werden lassen: Dass die persönliche Beratung darunter nicht leidet, ist vielleicht keine überraschende Erkenntnis. Es ist eben immer noch ein Trumpf, einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort zu haben, statt in der Warteschlange eines Call-Centers zu landen. Stark vereinfacht gilt die Faustregel: Je komplexer ein Versicherungsvertrag und je mehr Fragen im Vorfeld beantwortet werden müssen, desto schwieriger ist es, ihn mit wenigen Mausklicks im Netz abzuschließen. Denn falsche Angaben im Antrag können dazu führen, dass man aufgrund einer Anzeigenpflichtverletzung später seinen Versicherungsschutz verliert.

Haustechnik in Kellern: ausreichend versichert? 03.07.2020

Haustechnik in Kellern: ausreichend versichert?  

Welcher Wert befindet sich in Kellern deutscher Eigenheime? Wer bei dieser Frage nur an Speisevorräte, Ausrangiertes für den Flohmarkt oder an alte Bücher denkt, der irrt sich sehr. Denn nicht erst seit Zeiten des „Smart Home“ hielt immer mehr Technik Einzug in die einst dunklen und feuchten Nutzräume unter der Erde. Und wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, sind geschätzte Werte, die in Kellern von Eigenheimen schlummern, beachtlich. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz droht demnach Ungemach. 

Teuerster „Keller-Posten“: Die Haustechnik 

Die GDV-Umfrage hatte zum Ziel, den durchschnittlichen Wert jener Gegenstände zu erfahren, der sich in der Unterkellerung von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern befindet. 1.000 Hausbesitzer wurden hierzu in 2020 befragt. Sie sollten unter anderem angeben: „Was glauben Sie, wie hoch wären die Kosten insgesamt, wenn sie die genannten Dinge neu kaufen müssten?“ 

Und die höchsten Werte auf diese Frage wurden für die Haustechnik geschätzt – 9.700 Euro sind es, die durchschnittlich für 1.000 Hausbesitzer an Haustechnik in deutschen Kellern lagern. Der Wert erscheint keineswegs ungewöhnlich, wenn man bedenkt, dass immer modernere Heiz- und Lüftungstechnik, dass Energiespeicher und Heimkraftwerke in deutsche Eigenheime Einzug halten. Die Haustechnik im  Keller übernimmt für moderne Häuser immer wichtigere Funktionen. 

Geschätzter Wert der Gegenstände summiert sich auf 15.400 Euro 

Aber auch andere Geräte, die nicht zur Haustechnik zählen, werden gern im Keller untergebracht. Demnach wird der Wert der Elektrogeräte – Waschmaschinen und Gefrier- oder Kühltruhen – von den Befragten in der Summe auf 2.300 Euro geschätzt. Und der Wert kleinerer Geräte – Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Sägen oder Rasenmäher – beträgt laut Umfrage immerhin 1.900 Euro. Aber auch „sonstige Dinge“ stehen in den deutschen Kellerräumen mit einem Wert von immerhin durchschnittlich 1.500 Euro – angefangen von Spirituosen und Möbeln bis zum raumnehmenden Spielzeug der Kinder. Demnach summiert sich der geschätzte Wert aller im Keller befindlichen Gegenstände laut Umfrage auf durchschnittlich 15.400 Euro. 

Nutzungsverhalten: Lager- Heiz- und Hobbyraum 

Freilich: Bei der Nutzungsweise bleibt der Keller noch immer jener Lagerraum, als der er auch früher oft diente. Bei möglichen Mehrfachnennungen für verschiedene Antworten gaben 85 Prozent der Befragten an, den Keller als Lagerraum zu nutzen. 72 Prozent der Befragten nutzen ihn zudem als Heizungskeller und 71 Prozent als Waschküche. Für immerhin 46 Prozent der Befragten dient der Keller als Hobbyraum. Freilich: Basteln wollen viele in ihrem Kellern, wohnen hingegen nicht. Denn 77 Prozent der Befragten gaben an, der Keller sei „unbewohnt“. Und nur vier Prozent der Befragten bewohnen einen Teil ihres Kellers dauerhaft. 

Unterschätzt: Die Gefahr durch Überschwemmungen 

Ein Wert dieser repräsentativen Umfrage aber stimmt bedenklich. Denn die Eigenheimbesitzer unterschätzen die Gefahr durch Überschwemmungen – diese können durch Hochwasser und Starkregen ausgelöst sein. Denn 43 Prozent der Befragten schätzen die Gefahr für „gering“ ein und 30 Prozent der Befragten sogar für „sehr gering“. Demnach sehen 73 Prozent der Befragten ihre Technik und ihren Hausstand im Keller nicht durch Hochwasser gefährdet. 

Haus­rat­ver­si­che­rung: Leistet nicht bei Überschwemmungen 

Eine Tatsache, die sich auch im fehlenden Versicherungsschutz vieler Eigenheimbesitzer niederschlägt. Denn nur rund 25 Prozent aller Haushalte haben ihr Inventar gegen Starkregen und Hochwasser abgesichert, wie der GDV informiert. 

Was viele nämlich nicht wissen: Die Haus­rat­ver­si­che­rung leistet nicht, wenn Regen oder Hochwasser den Keller fluten. Existiert in diesem Fall keine Naturgefahrenversicherung bzw. Elementarschadenversicherung, müssen die Eigenheimbesitzer den Schaden aus eigener Tasche stemmen – was in Zeiten immer teurerer Kellerinventare schnell zum finanziellen Risiko werden kann. Der zunehmende Wert in deutschen Kellern sollte also Grund sein für Eigenheimbesitzer, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen – auch mit gutem Rat von Experten.

Weniger versicherte Fahrraddiebstähle in 2019! 13.05.2020

 Weniger versicherte Fahrraddiebstähle in 2019  

Am Montag hat die Versicherungswirtschaft aktuelle Zahlen zum Fahrraddiebstahl vorgelegt. Demnach wurden 2019 rund 155.000 versicherte Fahrräder gestohlen: und damit 5.000 weniger als im Vorjahr. Doch der Wert der geklauten Räder steigt seit Jahren. 

 

Deutschland ist nach wie vor eine Fahrraddiebstahl-Hochburg: auch wenn die Zahl der Fälle zuletzt zurück ging. Demnach wurden im Jahr 2019 rund 155.000 versicherte Räder geklaut, 5.000 weniger als noch im Jahr zuvor. Das berichtet aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

 

Während die Zahl der Fahrraddiebstähle auch im Langzeittrend deutlich zurückgeht - noch in den Jahren 1993-95 wurden rund 530.000 Velos pro Jahr geklaut -, steigt zugleich der Wert der geklauten Räder. Noch vor zehn Jahren mussten die Versicherer im Schnitt 410 Euro pro entwendetem Bike erstatten. 2019 waren es bereits 720 Euro pro Rad: ein Anstieg um 76 Prozent. 

 

Der Trend zu höheren Schadenzahlen ist wenig verwunderlich, wenn man auf den Fahrradmarkt blickt. Denn es werden immer mehr E-Bikes verkauft. 2019 wurden in Deutschland 1,36 Millionen Elektrofahrräder abgesetzt, berichtet der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Damit ist bereits jedes dritte verkaufte Rad mit Elektromotor ausgestattet. Vor allem bei älteren Menschen erfreuen sie sich zunehmender Beliebtheit. 

 

Trotz der rückgängigen Zahlen kann keine Entwarnung gegeben werden. So zeigt ein Blick auf die Kriminalstatistik, dass 2019 weit mehr Räder geklaut wurden: Sind doch nur 47 Prozent der Haushalte laut GDV gegen Raddiebstahl abgesichert. Laut Polizei wurden 278.000 - versicherte und nicht versicherte - Fahrräder als gestohlen gemeldet: nach 292.015 in 2018. 

 

Die Haus­rat­ver­si­che­rung übernimmt den Schaden, wenn das Rad aus der Wohnung oder verschlossenen Räumen wie dem Keller entwendet wird. Doch das ist selten der Fall: die meisten Bikes kommen unterwegs abhanden, während sie irgendwo abgestellt sind. Deshalb empfiehlt es sich, die Hausrat-Police mit einem Fahrradbaustein zu upgraden oder eine eigenständige Fahrradversicherung abzuschließen. 

Wohnungseinbrüche in Deutschland: Steigende Schadensummen trotz Abnahme der Zahlen 04.05.2020

Wohnungseinbrüche in Deutschland: Steigende Schadensummen trotz Abnahme der Zahlen 

Kontinuierlich nehmen Wohnungseinbrüche ab. Das zeigt aktuell die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die im März diesen Jahres veröffentlicht wurde. Demnach gingen die Wohnungseinbrüche von 97.504 Fällen in 2018 auf 87.145 Fälle in 2019 zurück. Hinzu kommen 86.604 Fälle von Diebstahl aus Keller- und Dachbodenräumen in 2019. 

Trotz des Rückgangs absoluter Zahlen gibt es allerdings durch die deutschlandweite Schadensumme der Einbrüche auch einen Wermutstropfen zu schlucken – denn diese stieg von 260,7 Millionen Euro in 2018 auf 291,9 Millionen Euro in 2019. 

Einbruchshochburg Deutschlands: Bremen 

Geht man nach absoluten Zahlen, fanden die meisten Diebstähle 2019 in Berlin statt mit 7.965 erfassten Fällen für den so genannten „Wohnungseinbruchsdiebstahl“. Es folgen Hamburg mit 4.312 erfassten Fällen und Köln mit 2.482 Fällen in 2019. Freilich: Solche hohen absoluten Werte begründen sich auch durch die hohe Einwohnerzahl der genannten Städte. 

Denn geht man statt nach absoluten Zahlen nach der „Häufigkeitszahl je 100.000 Einwohner“ und betrachtet so die Wohnungseinbruchsdiebstähle in Relation zur Einwohnerzahl, ändert sich die Rangliste der Einbruchshochburgen. Dann nämlich gilt nicht mehr Berlin, sondern Bremen als Einbruchshochburg Deutschlands. So müssen in Bremen 278 Einbrüchen je 100.000 Einwohner verzeichnet werden. Es folgt Bonn mit 253 Einbrüchen je 100.000 Einwohner und Bremerhaven mit 246 Einbrüchen je 100.000 Einwohner. Auf Rang vier dieser negativen Wertung liegt Saarbrücken mit 245 Einbrüchen je 100.000 Einwohner. 

Berlin hingegen bringt es hier, mit 219 Einbrüchen je 100.000 Einwohner, nur auf Rang neun der Einbruchshochburgen Deutschlands. 

Es gilt die Regel: Man mache es Einbrechern so schwer wie möglich 

In Einfamilienhäuser dringen Einbrecher zumeist über Fenstertüren und Fenster ein. Hingegen dringen die Täter in Mehrfamilienhäuser zumeist über Wohnungstüren ein – jedoch auch über jene Fenstertüren und Fenster, die leicht erreichbar sind. Zur Verhinderung der Einbrüche sollte die Regel beachtet werden: Man mache es Einbrechern so schwer wie möglich. 

Denn statt Ehrgeiz treibt die Täter Eile. So scheiterten in 2019 immerhin 45,3 Prozent der Einbruchsversuche – davon viele, weil die Täter nicht schnell genug ins Innere des Hauses gelangten. Demnach kann bereits helfen, Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit stets zu verschließen oder gekippte Fenster zu vermeiden. Rolladen sollten zudem zur Nachtzeit – keineswegs aber tagsüber – geschlossen werden. Denn geschlossene Rolladen am Tag signalisieren dem Einbrecher „Abwesenheit“. 

Ein absolutes Tabu sind zudem versteckte Schlüssel außerhalb der Wohnung  – Täter kennen derartige Verstecke gut. Weitere Sicherheitstips gibt die Polizei auf der Seite www.k-einbruch.de 

Mit der Haus­rat­ver­si­che­rung gegen Einbruch ver­sichern 

Mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung können Mieter und Hausbesitzer ihr Eigentum vor dem materiellen Verlust durch Einbruch und Vandalismus, Feuer, Sturm, Hagel oder vor Leitungswasserschäden schützen. Die Haus­rat­ver­si­che­rung übernimmt die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und erstattet die Kosten für Reparaturmaßnahmen – beispielsweise nach einem Einbruch aufgrund aufgebrochener Fenster und Türen. 

Jedoch: 25 Prozent aller Haushalte in Deutschland besitzen laut Institut für Demoskopie Allensbach keine Versicherung für die eigenen vier Wände – und stehen damit beim Wohnungseinbruch ohne finanzielle Hilfe da. In diesem Falle ist Beratung zum Versicherungsschutz dringend geboten.

Rauchmelder - fast überall in Deutschland Pflicht! 26.02.2020

Rauchmelder - fast überall in Deutschland Pflicht! 

Rauchmelder können Leben retten! Und sind in vielen Bundesländern bereits verpflichtend vorgeschrieben. Mit Blick auf die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sollte das Thema auch nicht vernachlässigt werden. 

Brandschutz ist auch in Zeiten modernster Wohnungs- und Haustechnik ein wichtiges Thema, wie Statistiken des Deutschen Feuerwehrverbandes zeigen. Auch wenn die Zahlen von Jahr zu Jahr schwanken, so rücken die Feuerwehren per annum immer noch zu 180.000-200.000 Einsätzen aus, weil Wohnungen und Häuser brennen. Und jedes Jahr sind bei Bränden circa 400 Tote in Deutschland zu beklagen. 

Erschreckend sind solche Zahlen auch deshalb, weil man das Risiko gefährlicher Brände mit wenigen Handgriffen minimieren kann. Genauer gesagt mit einem Rauchmelder, der in wichtigen Räumen angebracht wird: in der Regel in Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, die als wichtige Fluchtwege aus Aufenthaltsräumen dienen. 

Werden diese kleinen Alarmschläger in der Mitte des Zimmers angebracht, können sie dazu beitragen, dass Brände von den Bewohnern rechtzeitig bemerkt werden - und sie die Flucht ergreifen können. Denn oft werden Brandopfer im Schlaf überrascht. Entsprechend sterben die meisten Opfer eines Brandes nicht direkt an den Flammen, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Sondern an den Folgen einer Rauchgasvergiftung. 

Rauchmelderpflicht fast flächendeckend 

In fast allen Bundesländern besteht sogar bereits eine Pflicht, Gebäude mit Brandmeldern auszustatten. Wie so oft in der deutschen Bürokratie sind die Details kompliziert, weil es von der jeweiligen Bauordnung eines Bundeslandes abhängt, was wo vorgeschrieben ist. Informationen hierzu finden Interessierte auf der Webseite rauchmelder-lebensretter.de, an der sich u.a. der Versichererverband GDV und die deutschen Feuerwehren beteiligen.  

Wobei es ganz so schwer auch wieder nicht ist, sich die geltenden Regeln bewusst zu machen. Denn für Neu- und Umbauten gilt eine Rauchmelderpflicht flächendeckend in der ganzen Bundesrepublik. Und in 14 von 16 Bundesländern müssen die Geräte auch für Bestandsbauten verwendet werden. Berlin und Brandenburg haben für Bestandsbauten hingegen eine Übergangsregelung: Hier müssen die Rauchmelder bis zum 31.12.2020 installiert sein. Lediglich in Sachsen ist dann noch keine Pflicht für den Bestand vorgesehen. 

Für die Installation der Rauchmelder ist in der Regel der Eigentümer bzw. Vermieter verantwortlich. Unterschiede gibt es hingegen bei der Wartung. Hier ist in manchen Bundesländern auch der Mieter aufgefordert, die Funktionsfähigkeit der Geräte zu kontrollieren. Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten, das heißt die regelmäßige Wartung zu übernehmen.  

Versicherungsschutz: Rauchmelder sind nicht egal! 

Mit Blick auf den Schutz von Wohngebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rungen ist es durchaus ein Thema, ob Brandmelder ordentlich installiert wurden. Schließlich gibt es Obliegenheitspflichten: das heißt, der Versicherte muss alles ihm Mögliche tun, um einen Schaden zu vermeiden. Und ein Verstoß gegen die Bauordnung kann unter Umständen als Obliegenheitsverletzung gewertet werden. Urteile hierzu fehlen noch weitgehend.  

„Es ist nicht auszuschließen, dass Versicherer bei Schadenfällen in Zukunft die Leistung kürzen, wenn Rauchmelder trotz Pflicht in der Wohnung fehlen“, sagt der Hamburger Rechts­anwalt Leif Peterson der Webseite test.de.

Immerhin hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als Dachverband der Versicherer in der Sache schon positioniert. Er geht davon aus, dass die Gesellschaften für den Schaden zahlen werden. Denn der Schutz vor Leben überwiege vor dem Sachschutz. Daher gebe es im Ernstfall praktisch keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, da fehlende oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder für den Schaden ursächlich sein müssen. Mit anderen Worten: der Brand müsste durch den Rauchmelder selbst verursacht wurden sein, damit der Versicherer seine Leistungspflicht verweigert.  

Anders verhält es sich jedoch, wenn Mieter bei einem Wohnungsbrand zu Schaden kommen oder gar stirbt. Da schalte sich automatisch die Staatsanwaltschaft ein und ermittelt gegen den Hausbesitzer bzw. Wohnungseigentümer, berichtet das Infoportal rauchmelder-lebensretter.de. Es ist also besser, wenn die lebensrettenden Helfer gleich installiert werden. Schon, weil sie im Zweifel Leben retten.

 

 


Interessante Fremdartikel zu dem Thema Hausrat- u. Haushaltsglas!

Fluch und Segen zugleich – das total vernetzte Zuhause (19.04.2021)

Laut einer aktuellen Umfrage würde jeder Zweite in seinen eigenen vier Wänden am liebsten alle technischen Geräte miteinander vernetzen und digital steuern. Kein Wunder, bietet eine smarte und vernetzte Gebäudetechnik doch viel Komfort. Sie kann aber auch zum Sicherheitsrisiko werden.

Fluch und Segen zugleich – das total vernetzte Zuhause

19.4.2021 (verpd) Smarte Gebäude, die nicht nur, aber eben auch im gewerblichen Bereich an Bedeutung gewinnen, bieten viel Komfort und nehmen den Nutzern und Bewohnern viele Entscheidungen ab. So öffnen sich beispielsweise die Rollos, wenn der Wind zu stark wird, oder die Heizung wird abgedreht, wenn das Fenster offen ist. Doch jedes Fenster, jedes Rollo und jedes Heizungsventil, das mit dem Internet verbunden ist, birgt laut Experten auch ein Risiko.

Autonom arbeitende Staubsaugerroboter, intelligente Heizkörper, smarte Beleuchtung oder vernetzte Sicherheitssysteme – das smarte, vernetzte Zuhause ist auf dem Vormarsch. Dies bestätigt die Smart Home Studie 2020 des Branchenverbands Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom). Laut dieser Studie, in der 1.465 Menschen befragt wurden, nutzen derzeit bereits 37 Prozent der Befragten Smart-Home-Anwendungen. Zum Vergleich: 2019 lag die Zahl noch bei 31 Prozent und 2018 bei 26 Prozent.

„Das Zuhause der Zukunft ist smart. Dabei geht es nicht mehr nur um eine Lampe, die per App gesteuert wird, oder um einen Rasenmäher, der autonom das Gras kurz hält – es geht um die durchgängige Vernetzung der Geräte untereinander und ihre Steuerung über eine gemeinsame Plattform“, erklärt in diesem Zusammenhang Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Mehr Komfort, Sicherheit und Energieeffizienz

In der Studie wurde auch der Frage nachgegangen, was sich die Nutzer von der Technik versprechen. Demnach zählen zu den Hauptgründen die Faktoren Komfort und Lebensqualität (72 Prozent), Sicherheit (65 Prozent) und der Wunsch, energieeffizienter zu leben (52 Prozent). Für die Nutzer über 65 Jahren spielt noch ein anderer Aspekt eine wichtige Rolle, nämlich der Wunsch, länger selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben zu können. Für 38 Prozent der Nutzer aus dieser Altersgruppe ist dies ein wichtiges Argument.

„Ein smartes Zuhause kann ältere Menschen effektiv unterstützen und ihnen ermöglichen, länger selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Auch wenn die Berührungsängste mit dem Alter steigen: Gerade für Senioren haben Smart-Home-Lösungen enorm viel zu bieten“, meint Rohleder.

Betrachtet man die Anwendungen, die derzeit in diesem Bereich genutzt werden, so zeigt sich, dass intelligente Lampen und Leuchten die meistverwendeten Smart-Home-Lösungen sind. 23 Prozent nutzen diese. Mit 15 Prozent folgen auf Platz zwei intelligente Heizkörperthermostate und 13 Prozent verwenden smarte Steckdosen. Außerdem besitzen 18 Prozent der Befragten bereits eine intelligente Alarmanlage und 16 Prozent ein intelligentes System zur Videoüberwachung.

Vernetzte Gebäude sind (auch) ein Sicherheitsrisiko

Interessante Erkenntnisse liefert die Studie auch auf die Frage, warum jemand noch keine Smart-Home-Anwendungen nutzt. Laut dieser Studie halten 42 Prozent der Befragten die Geräte für zu teuer.

41 Prozent meinen, dass die Bedienung zu kompliziert sei und jeder Dritte fürchtet Hackerangriffe beziehungsweise hat Angst vor dem Missbrauch seiner persönlichen Daten. Und diese Angst ist durchaus berechtigt, denn je mehr Geräte in den Haushalten vernetzt und somit aus der Ferne steuerbar sind, umso größer sind auch die Risiken.

Für Hacker und Cyberkriminelle sind die smarten Geräte ein Einfallstor in das heimische Netzwerk und alle daran angeschlossenen Smart-Home-Anwendungen. Wer sich in das IT-Netzwerk eines smarten Gebäudes einhackt, kann beispielsweise Fenster öffnen, Alarmanlagen ausschalten, Daten stehlen oder einen Diebstahl planen und durchführen, der möglicherweise lange unentdeckt bleibt. Wichtig dabei: Es genügt bereits ein schlecht gesichertes Gerät, damit Angreifer das gesamte virtuelle Zuhause kapern können.

Sicherheitstipps

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. verweist jedoch auch in seinem Webauftritt auf den Zugewinn an Sicherheit, der mit der Installation von Smart-Home-Lösungen einhergeht. Dies betrifft zum Beispiel die Bereiche Schutz vor Einbrechern, Schutz vor Wasserschäden und verbesserten Brandschutz, beispielsweise durch vernetzte Alarmanlagen, Wasser- und/oder Brandmelder.

Allerdings warnt der GDV ebenfalls vor den möglichen Sicherheitsrisiken durch den Einsatz von Smart Home sowie den entsprechenden Produkten und rät, folgende sicherheitsrelevante Aspekte zu beachten:

  • Ist der Datentransfer verschlüsselt?
  • Ist der Internet-Router immer auf dem neusten Softwarestand (Firmware)?
  • Sind die Smart-Home-Komponenten updatefähig?
  • Wer und wie wird über neue verfügbare Software-Updates informiert?
  • Wie und wo werden die Daten verarbeitet?
  • Welche Daten werden gespeichert und wie lange sind diese abrufbar?

Zudem spricht sich der GDV dafür aus, nur geprüfte und zertifizierte Smart-Home-Systeme zu verwenden, diese fachgerecht zu installieren (eventuell von Experten) sowie Aspekten des Datenschutzes die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen und Sicherheitsupdates einzuspielen.

Außerdem sollten Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Elektroherde oder Backöfen nicht unbeaufsichtigt betrieben und somit auch nicht per App aus der Ferne eingeschaltet werden. „Smart von unterwegs gesteuert, könnten sie bei einer Fehlfunktion zum Risiko für das vernetzte Haus werden. Wer nicht vor Ort ist, kann im Ernstfall nicht eingreifen und Schlimmeres verhindern. Mit App und Smartphone funktioniert das leider nicht“, so der GDV.

Überschwemmungen - eine Gefahr für Haus und Hausrat (22.03.2021)

Fast in jedem Jahr kommt es aufgrund Hochwasser und Starkregen zu Schäden in Millionenhöhe an Häusern und Wohnungen. Welche Präventionsmaßnahmen sinnvoll sind und welche eine Versicherungspolice Überschwemmungsschäden an einer Immobilie absichert.

Überschwemmungen – eine Gefahr für Haus und Hausrat

22.3.2021 (verpd) Zu jeder Zeit kann es durch Starkregen überall in Deutschland, also nicht nur an Flüssen zu Überschwemmungen kommen. Mit einigen Schutzmaßnahmen rund um die eigene Immobilie lässt sich das Schadenrisiko minimieren. Allerdings gibt es keinen hundertprozentigen Schutz davor. Damit im Falle des Falles nicht auch noch die finanziellen Folgen katastrophal sind, hilft jedoch ein passender Versicherungsschutz.

Ein Haus muss nicht unbedingt in der Nähe eines Flusses oder sonstigen Gewässers stehen, damit eine Überschwemmungsgefahr besteht. Starkregen kann nahezu an jedem Ort in Deutschland Überschwemmungen verursachen. Denn große Mengen Regen in kurzer Zeit können dazu führen, dass Grünflächen, Gewässer und auch die Entwässerungssysteme die Niederschläge nicht mehr aufnehmen können und sich die so angesammelten Wassermassen nicht vordefinierte Wege zum Abfließen suchen. Stehen Häuser auf diesen Wegen, werden Keller und Räume überflutet.

Zudem droht durch Hochwasser oder auch durch Starkregen ein Rückstau in der Kanalisation, der dazu führen kann, dass das Wasser auch durch Abwasserleitungen in die Häuser zurückgedrückt wird. Prinzipiell ist es daher sinnvoll, dass alle Häuser ein Mindestmaß an Überschwemmungsschutz haben sollten. Bereits beim Hausbau oder zumindest lange, bevor eine akute Gefahr besteht, gilt es solche Präventionsmaßnahmen umzusetzen.

Baulicher Überschwemmungsschutz

So raten Experten in besonders überschwemmungs-gefährdeten Gebieten, wie an Ufern von Gewässern oder Regionen mit häufigen Starkregenereignissen in der Vergangenheit, beispielsweise auf einen Keller zu verzichten. Zudem sollten in diesen Regionen Heizungsanlagen sowie Stromverteilerkästen möglichst in einem hochwassersicheren Obergeschoss installiert sein.

Gerade in hochwassergefährdeten Zonen sollten Dichtmaterial sowie Sandsäcke, Räumwerkzeug, regenfeste Kleidung, Gummistiefel, Tauchpumpe und ein aufgeladenes Mobiltelefon stets im Haus vorhanden sein.

Bei allen Häusern, egal ob es in einem hochwassergefährdeten Gebiet steht oder nicht, wird der Einbau von sogenannten Rückstauklappen und Absperrschiebern bei den Abwasserleitungen empfohlen, da diese einen Rückstau des Kanalisationswassers verhindern können. Hausbesitzer und alle, die sich ein Haus bauen wollen, erfahren in der kostenlos downloadbaren „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, wie sich mit baulichen Maßnahmen und sonstigen Hilfen das Hochwasserschadenrisiko minimieren lässt.

Frühzeitig gewarnt sein

Je früher man über eine drohende Überschwemmung informiert ist, desto mehr Zeit hat man für wichtige Präventionsmaßnahmen, um das Schadenrisiko zu minimieren.

Über entsprechende Starkregen- und Hochwasserwarnungen informiert per Smartphone oder Tablet-PC die Warn-App Nina des BBK, die kostenlos für alle Bürger zur Verfügung steht, sowie online der Webauftritt des Deutschen Wetterdienstes www.dwd.de.

Aktuelle Pegelstände von Gewässern sind unter dem Webportal www.hochwasserzentralen.de, einer Initiative der Bundesländer abrufbar.

Notfallplan erstellen

Ein frühzeitig erstellter Notfallplan kann helfen, bei einer drohenden Überschwemmung schnellstens das Richtige zu tun und Wichtiges nicht zu vergessen. Ein solcher Plan sollte zum Beispiel die wichtigsten Telefonnummern von Rettungsdiensten und Angehörigen und stichpunktartig die dringlichsten Maßnahmen, die bei einer Hochwasserwarnung als Erstes unternommen werden müssen, enthalten. Dazu gehört das Evakuieren von gefährdeten Per­sonen. Zudem sollte man, wenn genügend Zeit bleibt, wichtige Medikamente, Unterlagen und Wertgegenstände in Sicherheit bringen.

In von Hochwasser bedrohten Räumen sollten elektrische Geräte abgeschaltet sowie alle Türen, Fenster und Abflussöffnungen, bei denen Wasser eindringen könnte, zum Beispiel mit Sandsäcken abgedichtet und verbarrikadiert werden. Anschlüsse von Öleinfüllstutzen und Belüftungen sind so abzusichern, dass kein Wasser eindringen kann. Der Heizöltank ist zu verankern, dass er auch dann nicht umkippt, wenn er von Wasser umgeben ist. Läuft Öl aus einem umgekippten Tank oder aus ölführenden Leitungen aus, werden das Gebäude und der Hausrat meist irreparabel beschädigt.

Weitere Präventionsmaßnahmen und was man vor und nach einer Überschwemmung unbedingt beachten sollte, enthält der Flyer „Überschwemmung vorbeugen und ver­sichern“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Der „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe enthält grundsätzliche Tipps, wie man sich vor Krisen und Naturkatastrophen vorbereitet, und was man während und nach einem Hochwasser beachten sollte.

Unzureichende Absicherung bei Überschwemmungsschäden

Einen 100-prozentigen Schutz, dass man nicht durch eine Überschwemmung geschädigt wird, gibt es leider trotz aller möglichen Präventionsmaßnahmen nicht. Umso wichtiger ist es, dass man im Falle des Falles nicht auch noch einen existenziellen finanziellen Schaden erleidet. Zwar sind nicht in jeder Hausrat- oder Ge­bäude­ver­si­che­rungs-Police automatisch auch Schäden durch Starkregen oder Hochwasser mitversichert. Allerdings lassen sich diese Risiken im Rahmen einer Elementarschaden-Versicherung meist in den genannten Policen optional mitver­sichern.

Als Elementarschäden gelten Schäden, die unter anderem durch Hochwasser, Starkregen, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder auch durch einen Vulkanausbruch verursacht werden. Für nur rund 45 Prozent der Wohnhäuser besteht hierzulande eine entsprechende Elementarversicherung, obwohl fast alle Wohngebäude über eine Wohngebäude-Versicherung, die beispielsweise Brand- und Sturmschäden abdeckt, abgesichert sind.

Zudem haben nur wenige Haushalte eine Elementarschaden-Absicherung für den Hausrat. Um sicherzugehen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz für das Eigenheim und den Hausrat besteht, empfiehlt sich ein Blick in die Gebäude- und in die Haus­rat­ver­si­che­rungs-Police beziehungsweise ein Beratungsgespräch mit dem Versicherungsvermittler.

Sportlich bleiben in den eigenen vier Wänden währen "Corona"

Aufgrund der Corona-Pandemie ist Sport gemeinsam mit mehreren Per­sonen, im Verein oder im Fitnessstudio in der Regel nicht möglich. Dennoch kann man sportlich sein – und zwar in den eigenen vier Wänden.

Sportlich bleiben in den eigenen vier Wänden

8.2.2021 (verpd) Wer derzeit Sport machen möchte, hat es aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie nicht leicht: Die Fitnessstudios sind geschlossen, die Sportvereine bieten nichts in Hallen oder Räumen an und selbst Reha- oder Herzsportgruppen können zum Teil nicht trainieren. Hinzu kommt, dass aufgrund der Einschränkungen, oftmals verbunden mit Homeoffice oder Kurzarbeit, die tägliche Bewegung kaum mehr stattfindet. Statt der 10.000 Schritte, die man eigentlich am Tag laufen sollte, sind es in der eigenen Wohnung oftmals gerade einmal ein paar Hundert – bestenfalls. Grund genug, aktiv zu werden.

Dass Sport und Bewegung gesund sind, ist bekannt. Die Deutsche Gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung e.V. (DGUV) hat in einem herunterladbaren Schaubild mit dem Titel „Das passiert durch Sport und Bewegung im Körper“ die wichtigsten positiven Folgen für den Körper einmal zusammengefasst: So verbessert sich die Leistung des Immunsystems, der Leber, der Lunge, des Herzens und der Muskeln. Außerdem wird die Durchblutung verbessert, die Anzahl der roten Blutkörperchen erhöht sich und der Blutdruck sowie Ruhepuls sinken.

Zudem sinkt – wichtig in der aktuellen Situation – der Stresslevel. Auch depressive Verstimmungen sowie Ängste werden reduziert. Gleichzeitig steigt das Selbstvertrauen. Sport wirkt sich außerdem positiv auf Denk- und Konzentrationsprozesse aus – und dass dabei auch noch ein paar Fettpölsterchen verschwinden, dürfte den meisten wohl nur recht sein. Grund genug, jetzt mit dem Sport anzufangen, und zwar besser heute als morgen. Die Corona-Einschränkungen sind dabei übrigens keine Entschuldigung, es nicht zu tun.

2,5 Stunden pro Woche, aber langsam anfangen

Die Weltgesundheits-Organisation (WHO) rät, dass man mindestens an fünf Tagen pro Woche wenigstens je 30 Minuten mäßig anstrengende Ausdaueraktivitäten ausüben sollte. Zudem empfehlen die Experten, an wenigstens zwei Tagen pro Woche zusätzlich muskelkräftigende Übungen durchzuführen. Dabei sollte man, vor allem wenn man bisher keinen oder wenig Sport ausgeübt hat, erst langsam anfangen und sich vor jeder Trainingseinheit aufwärmen und dehnen.

Wer Sportgeräte, wie einen Crosstrainer, ein Rudergerät oder Ähnliches zu Hause hat, kann damit trainieren. Es geht aber auch ohne Hilfsmittel.

Einen ersten Einstieg bieten Informationen des Universitätsklinikums rechts der Isar in München. Hier gibt es den online herunterladbaren Flyer „7 Minuten-Workout“ mit sieben unterschiedlichen Übungen, die alle in den heimischen vier Wänden durchgeführt werden können. Einziges Hilfsmittel, das benötigt wird, ist ein Stuhl. Ergänzend hierzu gibt es für Senioren den Flyer „7 min-Workout für Senioren“, der ebenfalls sieben Übungen beinhaltet.

Online abrufbare Sport- und Fitnessübungen

Einige Sportvereine und auch Fitnessstudios bieten für ihre Mitglieder derzeit online abrufbare Übungen, Workouts, Fitnessprogramme und Live-Kurse an.

Auch kommerzielle Onlinefitnessstudios, wie zum Beispiel von CyberobicsGymondoFitnessraum oder Pur-life haben entsprechende kostenpflichtige Angebote. Wobei es sich lohnt, diese Angebote über einen kostenlosen Testzeitraum erst einmal auszuprobieren, bevor man einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt.

Auch auf den gängigen Videoplattformen lassen sich kostenlose Fitnessübungen, Yoga-Übungen oder Dehnübungen für zu Hause abrufen. Das Webportal der Initiative „In Form“ hat ebenfalls kostenlose Übungen für zu Hause zusammengestellt.

Mit Kindern in der Wohnung sportlich aktiv sein

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet unter dem Motto „Spiel, Spaß und Bewegung – Tipps & Ideen für Kinder“ auf einem eigenen YouTube-Kanal im Rahmen der Mitmach-Initiative „Kinder stark machen“ insgesamt 15 verschiedene Videos an, die zum Mitmachen, Mitspielen und Sport treiben motivieren sollen. Das Angebot reicht vom Jonglieren mit einem Sockenball bis hin zu Spielen für die gesamte Familie.

Zahlreiche Videos mit einem Sportangebot für Schülerinnen und Schüler unter dem Titel „Die digitale Sportstunde: Mach mit – bleib fit!“ gibt es beispielsweise auch beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg. Zahlreiche prominente Athletinnen und Athleten unterstützen dabei.

Wer Kinder hat, die gerne Fußball spielen, findet auf den Seiten des Deutschen Fußball-Bunds e.V. (DFB) eine nach Alter sortierte Zusammenstellung von Übungen und Spielen für das Eigentraining. Kleine Videos veranschaulichen, was zu tun ist. Allerdings sollten die meisten dieser DFB-Übungen doch besser im Freien durchgeführt werden.

Die Nachteile einer falschen Versicherungssumme

Wenn in einem Versicherungsvertrag nicht die passende Versicherungssumme vereinbart ist, kann dies finanziellen Folgen haben. Worauf es bei der Summenfestlegung ankommt.

Die Nachteile einer falschen Versicherungssumme

1.2.2021 (verpd) Die Versicherungssumme gibt den Betrag an, der maximal im Rahmen einer bestehenden Versicherungspolice ausgezahlt wird, wenn der Versicherungsfall – also ein versicherter Schaden oder ein vereinbartes Ereignis – eintritt. Ist die Höhe der Versicherungssumme zu niedrig oder auch zu hoch, wirkt sich dies in beiden Fällen nachteilig für den Versicherungskunden oder den Versicherten aus.

Bei Versicherungsverträgen unterscheidet man je nach Art der Schadenregulierung zwischen Schaden- und Summenversicherungen. Grundsätzlich wird bei beiden Vertragsarten maximal die in der Police vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Bei einer Schadenversicherung wie einer Hausrat- oder Ge­bäude­ver­si­che­rung trägt der Versicherer zum Beispiel die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur einer versicherten Sache.

Bei einer Summenversicherung zahlt der Versicherer nach einem eingetretenen Versicherungsfall, also wenn ein vereinbartes Ereignis eingetreten ist, ebenfalls maximal die in der Police festgelegte Versicherungssumme. Summenversicherungen sind beispielsweise Unfall- und Lebensversicherungen. Ist die Versicherungssumme in einer Summen- oder einer Schadenversicherung gegenüber dem tatsächlichen Bedarf zu niedrig oder zu hoch, ist beides für den Versicherten oder Versicherungskunden (Versicherungsnehmer) von Nachteil.

Eine falsche Versicherungssumme …

Zwei Beispiele für die Nachteile einer falschen Versicherungssumme in der Schadenversicherung: Eine Hausrat-Police übernimmt beispielsweise die Kosten, um den Hausrat, der durch einen Brand beschädigt wurde, zu reparieren oder neu anzuschaffen. Ein Gebäudeversicherer zahlt unter anderem die Reparaturkosten, wenn Gebäudeteile wie Wände, Decken oder das Dach von einem Brand oder Sturm beschädigt wurden. Die passende Versicherungssumme ist in diesen Beispielen der Gesamtneuwert des Hausrats beziehungsweise des Gebäudes.

Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert aller versicherten Sachen, handelt es sich um eine sogenannte Unterversicherung. Der Versicherer muss in dem Fall den Schaden nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil ersetzen. In vielen Schadensversicherungen kann es für bestimmte versicherte Gegenstände und Kosten sogenannte Sublimits geben. Üblich ist zum Beispiel, dass in der Haus­rat­ver­si­che­rung für Schmucksachen und in der Ge­bäude­ver­si­che­rung für Aufräum- und Abbruchkosten nur ein begrenzter Teil der Versicherungssumme zur Verfügung steht.

Doch auch eine zu hohe Versicherungssumme ist für den Versicherungsnehmer nachteilig und nützt ihm nichts: Zum einen zahlt der Versicherer in der Schadenversicherung nicht mehr als den tatsächlich entstandenen Schaden, zum anderen würde der Kunde im Vergleich zum tatsächlich vorhandenen Risiko eine zu hohe Versicherungsprämie zahlen. Denn die Prämie richtet sich nach der Versicherungssumme, das heißt, je höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Prämie.

... kann teuer werden

Bei einer Summenversicherung wie einer Unfall- oder Lebensversicherung hängt die Versicherungsleistung nicht davon ab, ob Kosten oder Schäden in der zu entschädigenden Höhe angefallen sind, sondern nur welche Versicherungssumme vereinbart wurde. Der Versicherer leistet also bei Eintritt des in der Police versicherten Schadens oder Ereignisses wie Tod, Invalidität, Berufs­unfähig­keit und eventuell bei Vertragsablauf. Die Höhe der Versicherungsleistung ist hier nur von der vereinbarten Versicherungssumme, nicht jedoch von der Höhe eines Schadens abhängig.

Der Kunde kann durch die Vereinbarung der Versicherungssumme somit selbst festlegen, wie viel Geld ihm beziehungsweise seinen Hinterbliebenen nach Eintritt des versicherten Ereignisses ausbezahlt werden soll. Bereits bei Vertragsbeginn sollte man sich darüber im Klaren sein, welche Auszahlungssumme im Alter oder im Todesfall nötig wäre, damit man selbst oder der Hinterbliebene den bisherigen Lebensstandard weiterführen kann. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, hätte derjenige, der die Versicherungsleistung erhält, eventuell trotzdem finanzielle Probleme.

Grundsätzlich gilt: Egal ob in der Schaden- und/oder Summenversicherung, es ist entscheidend, dass in der Police eine bedarfsgerechte Versicherungssumme vereinbart wird, damit im Schadenfall beziehungsweise bei Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungsleistung ausreicht, um das Problem zu beheben.

 

Die Folgen von Homeoffice

Der Staat hat vor Kurzem Steuererleichterungen für Arbeitnehmer, die wegen der Corona-Krise und des Lockdowns von zu Hause aus arbeiten, beschlossen. Doch die Arbeit im Homeoffice hinterlässt auch negative Spuren, wie eine Befragung ergab.

Die Folgen von Homeoffice

11.1.2021 (verpd) Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Arbeitnehmer in den eigenen vier Wänden. Zum Jahresende 2020 zeigten sich erste Verschleißerscheinungen: Sie reichen von mehr Speck auf den Hüften bis zu psychischen Belastungen und Zukunftsängsten, wie Umfragen ergaben. Aber es gibt auch Positives zu berichten, denn einige Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, können mit Steuervorteilen rechnen.

Die Corona-Krise und ihre Folgen zerren an den Nerven. Aus dem Homeoffice-Sprint im Frühjahr 2020 ist mittlerweile ein Marathon geworden. Wann viele Beschäftigte wieder zu ihrem angestammten Arbeitsplatz zurückkehren können, ist in der zweiten Covid-19-Welle offen. Eine Umfrage der Unternehmensberatung EY Real Estate GmbH zeigt, dass es für die Mitarbeiter keine Homeoffice-Euphorie gibt.

Die Hälfte der 1.000 Befragten wünscht sich eine Mischform. Ein oder mehrmals die Woche würden sie gern zu Hause arbeiten und an den anderen Tagen in die Firma kommen. Betriebswirtschaftlich scheint sich der durch die Pandemie erzwungene Umzug der Belegschaft bereits gelohnt zu haben. Je besser die Umstellung auf Homeoffice geklappt hat, desto positiver war das für Produktivität. Nicht umsonst denken einige Firmen bereits über neue Beschäftigungsformen nach und welchen Raum Heimarbeit künftig einnehmen soll.

Steuerliche Vergünstigungen

Der Staat bietet zumindest für 2020 und 2021 steuerliche Vergünstigungen für Mitarbeiter, die vom Homeoffice betroffen sind. Für jeden Tag, den ein Arbeitnehmer in 2020 oder 2021 ausschließlich im Homeoffice tätig war oder ist, also von zu Hause aus gearbeitet hat oder arbeitet, kann er fünf Euro als Werbungskosten steuerlich absetzen, maximal jedoch 600 Euro im Kalenderjahr.

Wer jedoch inklusive dieser Homeoffice-Pauschale unter dem Arbeitnehmerfreibetrag (Werbungskosten) in Höhe von 1.000 Euro bleibt, hat dadurch keine steuerlichen Vorteile, denn dann gilt wie bisher auch maximal die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro.

Zudem bleiben Corona-Sonderzahlungen bis 1.500 Euro, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bis Juni 2021 zukommen lässt, steuerfrei.

Erste Probleme identifiziert

Beim Homeoffice zeichnen sich aber auch erste Problemfelder ab. Eine aktuelle Studie des Forschungs- und Beratungsunternehmens Organomics GmbH zeigt, dass die Führungskräfte noch Nachholbedarf haben. Sie haben mit der räumlichen Distanz zu ihren Mitarbeitern Probleme und fühlen sich teilweise von der Ausnahmesituation überfordert.

Aber nicht nur das Management ist belastet, auch die Beschäftigten haben mit persönlichen Herausforderungen zu kämpfen. Einerseits nehmen viele Arbeitnehmer an Gewicht zu. Einen Grund für die Gewichtszunahme ergab eine Umfrage einer privaten Kranken­ver­si­che­rung und der gesetzlichen Krankenkasse Mhplus Betriebskrankenkasse im April 2020 unter 1.500 Arbeitnehmern: Viele Arbeitnehmer ernähren sich am heimischen Arbeitsplatz ungesünder.

Auf der anderen Seite ist die Isolation in den eigenen vier Wänden für die Psyche eine Herausforderung. Ein Drittel der Arbeitnehmer gibt an, dass sich die Arbeit zu Hause negativ auf ihre seelische Gesundheit auswirkt, wie eine internationale Umfrage eines Industrieversicherers ergab. Gemeinsam mit dem Marktforschungs-Unternehmen Opinium interviewte der Versicherer online jeweils 1.000 Arbeitnehmer zwischen 18 und 55 Jahren im November 2020 in Deutschland, Schweden, Spanien, Frankreich und Italien.

Corona steigert Ängste von Beschäftigten

Ein Viertel (24 Prozent) der befragten Arbeitnehmer in Deutschland erklärten, derzeit mit psychischen Belastungen zu kämpfen. 16 Prozent haben deshalb bereits Fehler bei der Arbeit gemacht. Insbesondere jüngere Mitarbeiter zwischen 18 und 35 Jahren fühlen sich aufgrund der Pandemie unter Druck gesetzt und haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren (37 Prozent).

Drei von zehn (31 Prozent) Beschäftigten geben an, dass sie Angst haben, die Offenlegung von psychischen Gesundheitsproblemen gegenüber ihrem Arbeitgeber könnte ihre Karriere gefährden. Und für 27 Prozent ist es bereits eine Herausforderung, sich zu Hause ein geeignetes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Zum Vergleich ein Blick auf unsere europäischen Nachbarn: In Schweden gibt sogar über die Hälfte (52 Prozent) der Mitarbeiter an, dass sie durch Covid-19 psychisch belastet sei. Jeweils ein Drittel der französischen (34 Prozent) und italienischen (32 Prozent) Befragten empfindet die Homeoffice-Situation ebenfalls als problematisch. Die Mehrheit der Spanier (55 Prozent) sagt hingegen, dass Heimarbeit positive Effekte auf ihre Psyche habe.

Wichtige Planungen zum Homeoffice

Ratschläge, wie das Arbeiten im Homeoffice gelingen kann, zeigt die kostenlos herunterladbare Broschüre „Mit Home-Office-Modellen Familie und Beruf gut vereinbaren“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Webauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit. Wichtig sind beispielsweise, klare schriftliche Vereinbarungen über die genaue Arbeitstätigkeit, den Arbeitsumfang, die Arbeitszeit- und Überstundenregelung, die Form der Arbeitszeiterfassung, aber auch darüber, wer die notwendigen Arbeitsutensilien stellt.

Für einen Homeoffice-Arbeiter ist es zudem ratsam, sich richtig abzusichern. Ein Versicherungsfachmann ermittelt auf Wunsch, inwieweit der bestehende Versicherungsschutz als Homeoffice-Arbeitnehmer ausreicht. So ist zwar ein Arbeitnehmer auch im Homeoffice während seiner beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert, dennoch drohen bei einer unfallbedingten Invalidität Einkommenseinbußen. Zudem besteht für viele Tätigkeiten wie den Gang zur Toilette oder die Pause in der Küche oft kein gesetzlicher Unfallschutz.

Mit einer privaten Absicherung, beispielsweise durch eine private Unfall-, Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, lässt sich diese gesetzliche Absicherungslücke schließen. Wichtig zu wissen: In vielen Hausrat-Policen sind Arbeitsgeräte wie PC und Drucker unter anderem gegen Brand und Einbruch-Diebstahl versichert, wenn sie in einem Raum stehen, der sowohl beruflich als auch privat genutzt wird. Dies gilt jedoch nicht für Equipment in reinen Arbeitszimmern. Die Ausstattung hier kann aber über eine spezielle Geschäftsinhalts-Versicherung versichert werden.

Rauchmelder: Wer trägt die Verantwortung?

Rauchmelder können Leben retten. Daher besteht in fast allen Bundesländern für alle Wohnungen eine Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Viele fragen sich bei einer Mietwohnung jedoch, wer für die Installation oder Wartung verantwortlich ist.

Rauchmelder: Wer trägt die Verantwortung

22.6.2020 (verpd) Während es aktuell für ältere Wohnungen eine Rauchmelderpflicht in 14 der 16 Bundesländer gibt, besteht sie für neu- und umgebaute Wohnungen mittlerweile in ganz Deutschland. Doch gerade bei Mietwohnungen kommt immer wieder die Frage auf, inwieweit der Vermieter oder der Mieter für die Installation und/oder die Instandhaltung zuständig ist.

Rauchmelder in der Wohnung können im Brandfall Leben retten. Bei den meisten Rauchmeldern handelt es sich um sogenannte optische Warngeräte. Gelangt der bei einem Brand entstehende geruchlose, aber lebensgefährliche Brandrauch in die Messkammer eines Rauchmelders schlägt dieser an. Der Signalton ist dabei so laut, dass man ihn in der Regel auch in anderen Räumen eines Hauses hört. Zudem lassen sich moderne Rauchmelder auch miteinander vernetzen – schlägt ein Rauchmelder an, melden alle anderen den Brand ebenfalls.

Nach Angaben des Forums Brandrauchprävention e.V. werden zwei Drittel der Brandopfer im Schlaf überrascht. Da der hochgiftige Brandrauch geruchlos ist und im Schlaf der Geruchssinn kaum funktioniert, ist ein Rauchmelder, der schon kurz nach Brandausbruch mit einem lauten Warnton die Bewohner aufweckt, ein echter Lebensretter. Laut Brandexperten hat man bei einem Brand im Durchschnitt nur zwei bis vier Minuten Zeit zur Flucht, bevor der Brandrauch zur Lebensgefahr wird.

Alles rund um die Rauchmelderpflicht

Eine Übersicht über die Rauchmelderpflicht der einzelnen Bundesländer sowie die rechtlichen Vorgaben und die richtige Installation kann im Webportal des Forums Brandrauchprävention e.V. abgerufen werden.

Für neue oder umgebaute Wohnungen besteht mittlerweile in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht. Auch für bestehende ältere Wohnungen ist eine Installation von Rauchmeldern bereits in fast allen Bundesländern – mit Ausnahme von Sachsen, Brandenburg und Berlin – vorgeschrieben. Für Sachsen gibt es noch keine Frist, in Berlin und Brandenburg gilt eine Rauchmelderpflicht für diese Wohnungen ab dem 1. Januar 2021.

In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist festgelegt, in welchen Zimmern Rauchmelder installiert werden müssen.

Der Eigentümer oder Vermieter bleibt immer in der Verantwortung

Wohnt man in einer eigenen, selbst genutzten Wohnung, ist man laut dem genannten Forum als Eigentümer für die Installation und danach auch für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Rauchmelder zuständig. Das umfaßt unter anderem die regelmäßige Wartung wie einen Funktionstest der Geräte und das rechtzeitige Auswechseln der Batterie. Laut Experten sollten Rauchmelder zum Beispiel alle zehn Jahre ausgetauscht werden, da danach die Funktionsfähigkeit der Geräte häufig nachlässt.

Bei Mietwohnungen ist die Verantwortlichkeit für die Installation und Wartung der Rauchmelder je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Haus- oder Wohnungseigentümer oder Vermieter für die Installation und Wartung zuständig. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein liegt die Verantwortung zur Wartung, nicht jedoch zur Installation, beim Mieter.

Prinzipiell kann ein Vermieter die Installation und Wartung von Rauchmeldern mit einer vertraglichen Vereinbarung auch auf den Mieter übertragen – selbst in den Bundesländern, in denen normalerweise der Vermieter dafür zuständig wäre. Allerdings bleibt der Vermieter verpflichtet, sich regelmäßig zu vergewissern, dass der Mieter seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt – auch wenn die Installation und Wartung eigentlich mittels Vertrag oder laut rechtlicher Regelungen vom Mieter durchzuführen ist.

 


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