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Pflege­ver­si­che­rung

Pflegeversicherung

Gute Pflege ist teuer - die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung reicht oft nicht aus
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz kostet durchschnittlich 3.000 Euro im Monat, davon tragen Sie als Pflegebedürftiger rund die Hälfte selbst. Diese Kosten können Sie mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.

Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung
Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflege­ver­si­che­rung: Die Pfle­ge­ren­tenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden - je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.

Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.


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Unser Blog zu Pflege-Versicherung!

Pflegekosten im Heim sollen gedeckelt werden 19.04.2021

Pflegekosten im Heim sollen gedeckelt werden

Bei der aktuellen Corona-Politik macht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aktuell wirklich keine gute Figur. Ein wichtiges Projekt will er aber noch in dieser Legislaturperiode umsetzen: eine Reform der Pflege­ver­si­che­rung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten soll. Sollte diese umgesetzt werden, ist das kein Grund, auf private Pflegevorsorge zu verzichten. Das Armutsrisiko wird hoch bleiben.

Ganz Deutschland diskutiert über die gescheiterte Corona-Strategie der Bundesregierung: Da geraten andere Themen, die in den Ministerien vorangetrieben werden, schnell aus dem Blick. Auch dann, wenn sie wichtig sind: wie eine Reform der Pflege­ver­si­che­rung, die derzeit im Kabinett von Jens Spahn ausgetüftelt wird. Spruch- und gesetzreif ist sie zwar noch nicht, das Papier muss noch mit den Ressorts abgestimmt und in die Gesetzgebung eingebracht werden. Sie zeigt aber, wo die Reise künftig hingehen soll - und wo die Risiken liegen.

Eigenanteil zu stationärer Pflege soll gedeckelt werden - ein bisschen

Laut einem Bericht des „Handelsblatts“ kursiert aktuell ein Arbeitsentwurf für ein Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Ziel ist es, Menschen in Alten- und Pflegeheimen finanziell zu entlasten. So soll der Eigenanteil zur Pflege, die Menschen in vollstationärer Betreuung zahlen müssen, gedeckelt werden.

Hier sind die Kosten in den letzten Jahren regelrecht explodiert: 831 Euro für den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) müssen Patienten und ihre Angehörigen für die Unterbringung im Heim derzeit durchschnittlich zahlen. Zum Jahresanfang 2018 waren es noch 593 Euro. „Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ heißt er, weil seit den Pflegestärkungsgesetzen alle Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims die gleichen Aufwendungen zahlen, unabhängig von ihrem Pflegegrad. Und die Heime diesen regional unterschiedlich festlegen können: je nach Pflegekosten und -bedürfnissen.

Diese stationären Pflegekosten will Jens Spahn deckeln. Doch anders, als ursprünglich angedacht, ist nun kein starrer Deckel von maximal 700 Euro pro Monat geplant. Stattdessen ist die Entlastung zeitlich gestaffelt. Im ersten Jahr des Pflegeheim-Aufenthalts sollen die Bedürftigen bzw. zahlpflichtige Angehörige die vollen Pflegekosten tragen. Im zweiten Jahr sollen die Eigenanteile dann um 25 Prozent sinken, nach mehr als 24 Monaten um die Hälfte. Bei Pflegebedürftigen, die 36 Monate und länger stationär betreut werden, soll sich der Eigenanteil gar um 75 Prozent reduzieren.

Viele Menschen werden folglich nicht oder wenig davon profitieren, denn laut einer wenig erbaulichen Statistik der DAK sterben viele Pflegeheim-Bewohner bereits im ersten Jahr ihres Aufenthaltes. Dennoch soll allein diese Maßnahme 2,5 Milliarden Euro kosten. Immerhin ein Schritt, um die Betroffenen finanziell zu entlasten.

Pflegekosten sind nicht der einzige Kostenfaktor

Aber es muss an dieser Stelle daran erinnert werden, dass die „reinen“ Pflegekosten nicht die einzigen Aufwendungen sind, die für einen Heimplatz fällig werden. Hinzu gesellen sich Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie notwendige Investitionen des Heims: etwa wenn renoviert oder neues medizinisches Gerät eingekauft werden muss. Und so mussten vollstationär untergebrachte Heimbewohner zum Jahresanfang 2021 bereits 2.068 Euro monatlich aus dem eigenen Portemonnaie zahlen, wie aus Daten der Ersatzkassen hervorgeht. Das sind die Kosten, die übrig bleiben, nachdem die Krankenkassen oder privaten Krankenversicherer bereits ihre Aufwendungen für den jeweiligen Pflegegrad gezahlt haben!

Das zeigt: Auch künftig wird es für viele Menschen wichtig bleiben, mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorzusorgen. Denn Kosten und Armutsrisiko bleiben auch nach diesem Reformschritt hoch - sollte er überhaupt umgesetzt werden.

Denn Jens Spahn plant noch weitere Reformen. Es soll auch mehr Geld für die ambulante Pflege geben, wenn also Menschen zuhause von Angehörigen betreut werden. Nicht ohne Grund: Fast acht von zehn Pflegebedürftigen werden von Verwandten umsorgt und nicht im Heim. Auch will Jens Spahn die Bundesländer verpflichten, sich stärker an Investitionskosten zu beteiligen. Ob das Gesetz tatsächlich so umgesetzt wird, hängt auch von den Finanzen ab: Bund, Ländern und Pflegekassen sollen durch die Reform Mehrkosten von geschätzt 6,4 Milliarden Euro entstehen. Viele Interessengruppen werden das nicht gerne hören: und wahrscheinlich Änderungen einfordern.


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