Cabrio-Dach offen lassen?

Ob man das Cabriodach beim Parken schließen muss oder nicht, um den Versicherungsschutz im Falle eines Kfz-Diebstahles nicht zu gefährden, hängt von diversen Umständen ab.

Worauf Cabriofahrer beim Parken achten sollten

29.6.2020 (verpd) Ein Cabrio, das mit geöffnetem Dach geparkt wird, ist für viele Autodiebe eine leichte Beute. Es gibt dazu bereits diverse Gerichtsurteile, die verdeutlichen, wo und wie lange ein solches Fahrzeug „oben ohne“ abgestellt werden kann, ohne dass sich dies nachteilig auf die Diebstahlabsicherung, die eine eventuell bestehende Teilkaskoversicherung bietet, auswirkt.

Ein Kfz-Fahrer, der sich grob fahrlässig verhält und es in der Folge einem Dieb besonders einfach macht, ein von ihm gefahrenes Fahrzeug zu entwenden, muss mit finanziellen Folgen rechnen. Wer nämlich durch eine grobe Fahrlässigkeit einen Versicherungsschaden, den eine Voll- oder Teilkaskoversicherung normalerweise absichert, begünstigt, muss mit Nachteilen bei der Entschädigung rechnen. Denn die Kaskoversicherung ist in so einem Fall berechtigt, die Leistung anteilig um die Schadenhöhe, die im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht, zu kürzen.

Grob fahrlässig wäre es in der Regel, wenn man bei einem über Nacht auf einem öffentlich zugänglichen Platz geparkten Auto den Zündschlüssel stecken lässt oder die Autotüren nicht abschließt. Ob es auch grob fahrlässig ist, wenn ein Cabriofahrer den Wagen mit geöffnetem Dach abstellt, hängt von diversen Kriterien an, wie Gerichtsurteile belegen.

Am falschen Ort und zu lange offen abgestellt

Grob fahrlässig handelt laut aktueller Rechtsprechung ein Cabriofahrer beispielsweise nicht, wenn er bei einem abgestellten Cabrio zwar das Dach offen lässt, dafür aber die Fenster hochfährt und die Türen zuschließt. Allerdings gilt dies nur, wenn das Fahrzeug für eine kurze Zeit und auch nur an Orten mit einem geringen Diebstahlrisiko mit einem geöffneten Dach abgestellt wurde.

Umgekehrt bedeutet dies, wird ein Cabrio gestohlen, nachdem es mit offenem Dach mehrere Stunden oder über Nacht an einem wenig belebten Ort wie zum Beispiel in einem Parkhaus stand, kann die Teilkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung anteilig kürzen.

Es gibt aber noch weitere Gründe, die für ein geschlossenes Dach beim Parken sprechen: Erstens werden die (Leder-)Sitze nicht so heiß und zweitens landen Blätter von den Bäumen oder gar Hinterlassenschaften von Vögeln nicht im Innenraum. Auch ein unerwarteter Regenschauer ist bei einem geschlossenen Dach kein Problem für den Innenraum des Fahrzeugs.

Reine Vandalismusschäden

Übrigens: Schneidet ein Dieb ein geschlossenes Stoffverdeck auf, um in das Wageninnere zu kommen, ist dieser Schaden versichert, wenn er fest verbaute Fahrzeugteile wie zum Beispiel das eingebaute Radio oder den Airbag entwendet.

Reine Vandalismusschäden, beispielsweise wenn das Dach aufgeschnitten, aber nichts gestohlen wurde, sind – sofern nichts anderes vereinbart – nicht durch eine Teilkasko-, sondern durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Keine Entschädigung durch eine Kaskoversicherung gibt es in der Regel für gestohlene Wertsachen wie einen Geldbeutel, ein mobiles Navigationsgerät oder eine Handtasche, wenn diese in einem Cabrio oder einem sonstigen Wagen aufbewahrt wurden. Deshalb sollten Wertgegenstände dieser Art niemals im Auto verbleiben.



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