Auch Kinder haften im Internet...

Eltern wün­schen sich, dass ihre Kinder gerne in die Schule gehen und gute Leistungen bringen. Für viele Schülerinnen und Schüler hat der Schulalltag aber Schattenseiten: Im Klassenzimmer herrscht beispielsweise oft Druck und das nicht allein wegen des hohen Leistungsanspruchs. Einer Studie* zufolge werden bereits 13 % der Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 10 und 21 Jahren gemobbt - sowohl im realen Leben als auch im digitalen Raum.

Marie ist 12 Jahre alt und wird in einem Schüler-Chat massiv gemobbt. Schnell ist klar, dass jemand aus ihrer Klasse dahintersteckt. Den Eltern der Täterin ist das egal, schließlich kann ihre Tochter juristisch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ist diese Einstellung wirklich richtig?

Im Fall des Monats greifen wir diesmal nicht nur ein gesellschaftliches Problem auf, sondern legen Ihnen gleichzeitig auch die Wichtigkeit des Internet-Rechtsschutzes im Privat-Bereich dar.

 

Die Eltern von Marie, Tobi und Ulla sitzen auf ihrer Terrasse und schauen ihrer Tochter beim Spielen zu. Sie sind froh, dass ihre Tochter Marie wieder fröhlich ist. Die vergangenen Monate waren der blanke Horror.

Marie wurde in einem beliebten Schüler-Chat auf das Übelste beschimpft und beleidigt. Auch Fotos von ihr wurden hässlich verändert und verunstaltet. Es war fast schon ein Shitstorm, obwohl Marie niemanden etwas getan hatte. Aus Sicht der Täterin allerdings schon – Marie hatte die Hauptrolle im Schultheater bekommen und das hatte ihrer Mitschülerin Janina überhaupt nicht gepasst. Deshalb kam diese auf die Idee, unter verschiedenen Pseudonymen Marie im Netz zu mobben.

Die Eltern von Marie hatten das Mobbing anfangs nicht mitbekommen. Erst als Marie nicht mehr so fröhlich war, sich zurückzog und auch die Noten schlechter wurden, schöpften sie langsam Verdacht. Nach einem Hinweis von anderen Eltern kamen die beiden schließlich auf den Chat. Anhand verschiedenen Einträge und Aussagen wurde schnell klar, dass es sich bei dem "Täter" um Janina handelte. Doch alleine kamen Tobi und Ulla nicht weiter - die Eltern von Janina sagten einfach, dass ihre Tochter ja erst 12 Jahre alt und daher für nichts verantwortlich sei!

In ihrer Verzweiflung schilderten Tobi und Ulla die Angelegenheit daraufhin ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung und bekamen einen spezialisierten Anwalt empfohlen. So einfach, wie es sich Janinas Eltern dachten, war es nämlich nicht. Strafrechtlich konnte Janina aufgrund ihres Alters zwar nicht belangt werden, doch zivilrechtlich schon. Dazu musste sie für ihre Taten die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben. Davon konnte man bei Janina durchaus ausgehen.

Der beauftragte Rechtsanwalt konnte vor Gericht erreichen, dass Janina zur Unterlassung derartiger Äußerungen und Posts, sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 3.000,- € verurteilt wurde. In dem Urteil wurde festgestellt, dass die 12-Jährige bei ihren Taten die notwendige Einsichtsfähigkeit hatte. Die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von über 1.500,- € mussten am Ende die Eltern von Janina übernehmen.

Hintergrund
Dieser Cyber-Mobbing-Fall ist über die Leistungsart Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich in neueren Rechtsschutz-Tarifgenartionen versichert, die den Privat-Rechtsschutz beinhalten, der aktuellen Tarifgeneration versichert.

Im Umkehrschluss heißt das, dass in älteren Verträgen diese Leistung nicht hat!

Wann wurde Ihr Vertrag das letzte Mal auf Aktualität geprüft?

Wir nehmen uns gerne Zeit!



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