Bundeskabinett beschließt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Bundeskabinett beschließt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Bundeskabinett beschließt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung ist für Familien und pflegende Angehörige enorm wichtig, erhält aktuell aber wenig Beachtung. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen: Sie ist damit auf einem guten Weg, schon bald in deutsches Recht übersetzt zu werden. Ein...mehr ]


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Rauchmelder - fast überall in Deutschland Pflicht! 26.02.2020

Rauchmelder - fast überall in Deutschland Pflicht! 

Rauchmelder können Leben retten! Und sind in vielen Bundesländern bereits verpflichtend vorgeschrieben. Mit Blick auf die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sollte das Thema auch nicht vernachlässigt werden. 

Brandschutz ist auch in Zeiten modernster Wohnungs- und Haustechnik ein wichtiges Thema, wie Statistiken des Deutschen Feuerwehrverbandes zeigen. Auch wenn die Zahlen von Jahr zu Jahr schwanken, so rücken die Feuerwehren per annum immer noch zu 180.000-200.000 Einsätzen aus, weil Wohnungen und Häuser brennen. Und jedes Jahr sind bei Bränden circa 400 Tote in Deutschland zu beklagen. 

Erschreckend sind solche Zahlen auch deshalb, weil man das Risiko gefährlicher Brände mit wenigen Handgriffen minimieren kann. Genauer gesagt mit einem Rauchmelder, der in wichtigen Räumen angebracht wird: in der Regel in Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, die als wichtige Fluchtwege aus Aufenthaltsräumen dienen. 

Werden diese kleinen Alarmschläger in der Mitte des Zimmers angebracht, können sie dazu beitragen, dass Brände von den Bewohnern rechtzeitig bemerkt werden - und sie die Flucht ergreifen können. Denn oft werden Brandopfer im Schlaf überrascht. Entsprechend sterben die meisten Opfer eines Brandes nicht direkt an den Flammen, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Sondern an den Folgen einer Rauchgasvergiftung. 

Rauchmelderpflicht fast flächendeckend 

In fast allen Bundesländern besteht sogar bereits eine Pflicht, Gebäude mit Brandmeldern auszustatten. Wie so oft in der deutschen Bürokratie sind die Details kompliziert, weil es von der jeweiligen Bauordnung eines Bundeslandes abhängt, was wo vorgeschrieben ist. Informationen hierzu finden Interessierte auf der Webseite rauchmelder-lebensretter.de, an der sich u.a. der Versichererverband GDV und die deutschen Feuerwehren beteiligen.  

Wobei es ganz so schwer auch wieder nicht ist, sich die geltenden Regeln bewusst zu machen. Denn für Neu- und Umbauten gilt eine Rauchmelderpflicht flächendeckend in der ganzen Bundesrepublik. Und in 14 von 16 Bundesländern müssen die Geräte auch für Bestandsbauten verwendet werden. Berlin und Brandenburg haben für Bestandsbauten hingegen eine Übergangsregelung: Hier müssen die Rauchmelder bis zum 31.12.2020 installiert sein. Lediglich in Sachsen ist dann noch keine Pflicht für den Bestand vorgesehen. 

Für die Installation der Rauchmelder ist in der Regel der Eigentümer bzw. Vermieter verantwortlich. Unterschiede gibt es hingegen bei der Wartung. Hier ist in manchen Bundesländern auch der Mieter aufgefordert, die Funktionsfähigkeit der Geräte zu kontrollieren. Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten, das heißt die regelmäßige Wartung zu übernehmen.  

Versicherungsschutz: Rauchmelder sind nicht egal! 

Mit Blick auf den Schutz von Wohngebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rungen ist es durchaus ein Thema, ob Brandmelder ordentlich installiert wurden. Schließlich gibt es Obliegenheitspflichten: das heißt, der Versicherte muss alles ihm Mögliche tun, um einen Schaden zu vermeiden. Und ein Verstoß gegen die Bauordnung kann unter Umständen als Obliegenheitsverletzung gewertet werden. Urteile hierzu fehlen noch weitgehend.  

„Es ist nicht auszuschließen, dass Versicherer bei Schadenfällen in Zukunft die Leistung kürzen, wenn Rauchmelder trotz Pflicht in der Wohnung fehlen“, sagt der Hamburger Rechts­anwalt Leif Peterson der Webseite test.de.

Immerhin hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als Dachverband der Versicherer in der Sache schon positioniert. Er geht davon aus, dass die Gesellschaften für den Schaden zahlen werden. Denn der Schutz vor Leben überwiege vor dem Sachschutz. Daher gebe es im Ernstfall praktisch keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, da fehlende oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder für den Schaden ursächlich sein müssen. Mit anderen Worten: der Brand müsste durch den Rauchmelder selbst verursacht wurden sein, damit der Versicherer seine Leistungspflicht verweigert.  

Anders verhält es sich jedoch, wenn Mieter bei einem Wohnungsbrand zu Schaden kommen oder gar stirbt. Da schalte sich automatisch die Staatsanwaltschaft ein und ermittelt gegen den Hausbesitzer bzw. Wohnungseigentümer, berichtet das Infoportal rauchmelder-lebensretter.de. Es ist also besser, wenn die lebensrettenden Helfer gleich installiert werden. Schon, weil sie im Zweifel Leben retten.

 

 


Interessante Fremdartikel zu Notfall-Themen, -unterlagen und -dokumente!

Überschwemmungen - eine Gefahr für Haus und Hausrat (22.03.2021)

Fast in jedem Jahr kommt es aufgrund Hochwasser und Starkregen zu Schäden in Millionenhöhe an Häusern und Wohnungen. Welche Präventionsmaßnahmen sinnvoll sind und welche eine Versicherungspolice Überschwemmungsschäden an einer Immobilie absichert.

Überschwemmungen – eine Gefahr für Haus und Hausrat

22.3.2021 (verpd) Zu jeder Zeit kann es durch Starkregen überall in Deutschland, also nicht nur an Flüssen zu Überschwemmungen kommen. Mit einigen Schutzmaßnahmen rund um die eigene Immobilie lässt sich das Schadenrisiko minimieren. Allerdings gibt es keinen hundertprozentigen Schutz davor. Damit im Falle des Falles nicht auch noch die finanziellen Folgen katastrophal sind, hilft jedoch ein passender Versicherungsschutz.

Ein Haus muss nicht unbedingt in der Nähe eines Flusses oder sonstigen Gewässers stehen, damit eine Überschwemmungsgefahr besteht. Starkregen kann nahezu an jedem Ort in Deutschland Überschwemmungen verursachen. Denn große Mengen Regen in kurzer Zeit können dazu führen, dass Grünflächen, Gewässer und auch die Entwässerungssysteme die Niederschläge nicht mehr aufnehmen können und sich die so angesammelten Wassermassen nicht vordefinierte Wege zum Abfließen suchen. Stehen Häuser auf diesen Wegen, werden Keller und Räume überflutet.

Zudem droht durch Hochwasser oder auch durch Starkregen ein Rückstau in der Kanalisation, der dazu führen kann, dass das Wasser auch durch Abwasserleitungen in die Häuser zurückgedrückt wird. Prinzipiell ist es daher sinnvoll, dass alle Häuser ein Mindestmaß an Überschwemmungsschutz haben sollten. Bereits beim Hausbau oder zumindest lange, bevor eine akute Gefahr besteht, gilt es solche Präventionsmaßnahmen umzusetzen.

Baulicher Überschwemmungsschutz

So raten Experten in besonders überschwemmungs-gefährdeten Gebieten, wie an Ufern von Gewässern oder Regionen mit häufigen Starkregenereignissen in der Vergangenheit, beispielsweise auf einen Keller zu verzichten. Zudem sollten in diesen Regionen Heizungsanlagen sowie Stromverteilerkästen möglichst in einem hochwassersicheren Obergeschoss installiert sein.

Gerade in hochwassergefährdeten Zonen sollten Dichtmaterial sowie Sandsäcke, Räumwerkzeug, regenfeste Kleidung, Gummistiefel, Tauchpumpe und ein aufgeladenes Mobiltelefon stets im Haus vorhanden sein.

Bei allen Häusern, egal ob es in einem hochwassergefährdeten Gebiet steht oder nicht, wird der Einbau von sogenannten Rückstauklappen und Absperrschiebern bei den Abwasserleitungen empfohlen, da diese einen Rückstau des Kanalisationswassers verhindern können. Hausbesitzer und alle, die sich ein Haus bauen wollen, erfahren in der kostenlos downloadbaren „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, wie sich mit baulichen Maßnahmen und sonstigen Hilfen das Hochwasserschadenrisiko minimieren lässt.

Frühzeitig gewarnt sein

Je früher man über eine drohende Überschwemmung informiert ist, desto mehr Zeit hat man für wichtige Präventionsmaßnahmen, um das Schadenrisiko zu minimieren.

Über entsprechende Starkregen- und Hochwasserwarnungen informiert per Smartphone oder Tablet-PC die Warn-App Nina des BBK, die kostenlos für alle Bürger zur Verfügung steht, sowie online der Webauftritt des Deutschen Wetterdienstes www.dwd.de.

Aktuelle Pegelstände von Gewässern sind unter dem Webportal www.hochwasserzentralen.de, einer Initiative der Bundesländer abrufbar.

Notfallplan erstellen

Ein frühzeitig erstellter Notfallplan kann helfen, bei einer drohenden Überschwemmung schnellstens das Richtige zu tun und Wichtiges nicht zu vergessen. Ein solcher Plan sollte zum Beispiel die wichtigsten Telefonnummern von Rettungsdiensten und Angehörigen und stichpunktartig die dringlichsten Maßnahmen, die bei einer Hochwasserwarnung als Erstes unternommen werden müssen, enthalten. Dazu gehört das Evakuieren von gefährdeten Per­sonen. Zudem sollte man, wenn genügend Zeit bleibt, wichtige Medikamente, Unterlagen und Wertgegenstände in Sicherheit bringen.

In von Hochwasser bedrohten Räumen sollten elektrische Geräte abgeschaltet sowie alle Türen, Fenster und Abflussöffnungen, bei denen Wasser eindringen könnte, zum Beispiel mit Sandsäcken abgedichtet und verbarrikadiert werden. Anschlüsse von Öleinfüllstutzen und Belüftungen sind so abzusichern, dass kein Wasser eindringen kann. Der Heizöltank ist zu verankern, dass er auch dann nicht umkippt, wenn er von Wasser umgeben ist. Läuft Öl aus einem umgekippten Tank oder aus ölführenden Leitungen aus, werden das Gebäude und der Hausrat meist irreparabel beschädigt.

Weitere Präventionsmaßnahmen und was man vor und nach einer Überschwemmung unbedingt beachten sollte, enthält der Flyer „Überschwemmung vorbeugen und ver­sichern“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Der „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe enthält grundsätzliche Tipps, wie man sich vor Krisen und Naturkatastrophen vorbereitet, und was man während und nach einem Hochwasser beachten sollte.

Unzureichende Absicherung bei Überschwemmungsschäden

Einen 100-prozentigen Schutz, dass man nicht durch eine Überschwemmung geschädigt wird, gibt es leider trotz aller möglichen Präventionsmaßnahmen nicht. Umso wichtiger ist es, dass man im Falle des Falles nicht auch noch einen existenziellen finanziellen Schaden erleidet. Zwar sind nicht in jeder Hausrat- oder Ge­bäude­ver­si­che­rungs-Police automatisch auch Schäden durch Starkregen oder Hochwasser mitversichert. Allerdings lassen sich diese Risiken im Rahmen einer Elementarschaden-Versicherung meist in den genannten Policen optional mitver­sichern.

Als Elementarschäden gelten Schäden, die unter anderem durch Hochwasser, Starkregen, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder auch durch einen Vulkanausbruch verursacht werden. Für nur rund 45 Prozent der Wohnhäuser besteht hierzulande eine entsprechende Elementarversicherung, obwohl fast alle Wohngebäude über eine Wohngebäude-Versicherung, die beispielsweise Brand- und Sturmschäden abdeckt, abgesichert sind.

Zudem haben nur wenige Haushalte eine Elementarschaden-Absicherung für den Hausrat. Um sicherzugehen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz für das Eigenheim und den Hausrat besteht, empfiehlt sich ein Blick in die Gebäude- und in die Haus­rat­ver­si­che­rungs-Police beziehungsweise ein Beratungsgespräch mit dem Versicherungsvermittler.

Sportlich bleiben in den eigenen vier Wänden währen "Corona"

Aufgrund der Corona-Pandemie ist Sport gemeinsam mit mehreren Per­sonen, im Verein oder im Fitnessstudio in der Regel nicht möglich. Dennoch kann man sportlich sein – und zwar in den eigenen vier Wänden.

Sportlich bleiben in den eigenen vier Wänden

8.2.2021 (verpd) Wer derzeit Sport machen möchte, hat es aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie nicht leicht: Die Fitnessstudios sind geschlossen, die Sportvereine bieten nichts in Hallen oder Räumen an und selbst Reha- oder Herzsportgruppen können zum Teil nicht trainieren. Hinzu kommt, dass aufgrund der Einschränkungen, oftmals verbunden mit Homeoffice oder Kurzarbeit, die tägliche Bewegung kaum mehr stattfindet. Statt der 10.000 Schritte, die man eigentlich am Tag laufen sollte, sind es in der eigenen Wohnung oftmals gerade einmal ein paar Hundert – bestenfalls. Grund genug, aktiv zu werden.

Dass Sport und Bewegung gesund sind, ist bekannt. Die Deutsche Gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung e.V. (DGUV) hat in einem herunterladbaren Schaubild mit dem Titel „Das passiert durch Sport und Bewegung im Körper“ die wichtigsten positiven Folgen für den Körper einmal zusammengefasst: So verbessert sich die Leistung des Immunsystems, der Leber, der Lunge, des Herzens und der Muskeln. Außerdem wird die Durchblutung verbessert, die Anzahl der roten Blutkörperchen erhöht sich und der Blutdruck sowie Ruhepuls sinken.

Zudem sinkt – wichtig in der aktuellen Situation – der Stresslevel. Auch depressive Verstimmungen sowie Ängste werden reduziert. Gleichzeitig steigt das Selbstvertrauen. Sport wirkt sich außerdem positiv auf Denk- und Konzentrationsprozesse aus – und dass dabei auch noch ein paar Fettpölsterchen verschwinden, dürfte den meisten wohl nur recht sein. Grund genug, jetzt mit dem Sport anzufangen, und zwar besser heute als morgen. Die Corona-Einschränkungen sind dabei übrigens keine Entschuldigung, es nicht zu tun.

2,5 Stunden pro Woche, aber langsam anfangen

Die Weltgesundheits-Organisation (WHO) rät, dass man mindestens an fünf Tagen pro Woche wenigstens je 30 Minuten mäßig anstrengende Ausdaueraktivitäten ausüben sollte. Zudem empfehlen die Experten, an wenigstens zwei Tagen pro Woche zusätzlich muskelkräftigende Übungen durchzuführen. Dabei sollte man, vor allem wenn man bisher keinen oder wenig Sport ausgeübt hat, erst langsam anfangen und sich vor jeder Trainingseinheit aufwärmen und dehnen.

Wer Sportgeräte, wie einen Crosstrainer, ein Rudergerät oder Ähnliches zu Hause hat, kann damit trainieren. Es geht aber auch ohne Hilfsmittel.

Einen ersten Einstieg bieten Informationen des Universitätsklinikums rechts der Isar in München. Hier gibt es den online herunterladbaren Flyer „7 Minuten-Workout“ mit sieben unterschiedlichen Übungen, die alle in den heimischen vier Wänden durchgeführt werden können. Einziges Hilfsmittel, das benötigt wird, ist ein Stuhl. Ergänzend hierzu gibt es für Senioren den Flyer „7 min-Workout für Senioren“, der ebenfalls sieben Übungen beinhaltet.

Online abrufbare Sport- und Fitnessübungen

Einige Sportvereine und auch Fitnessstudios bieten für ihre Mitglieder derzeit online abrufbare Übungen, Workouts, Fitnessprogramme und Live-Kurse an.

Auch kommerzielle Onlinefitnessstudios, wie zum Beispiel von CyberobicsGymondoFitnessraum oder Pur-life haben entsprechende kostenpflichtige Angebote. Wobei es sich lohnt, diese Angebote über einen kostenlosen Testzeitraum erst einmal auszuprobieren, bevor man einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt.

Auch auf den gängigen Videoplattformen lassen sich kostenlose Fitnessübungen, Yoga-Übungen oder Dehnübungen für zu Hause abrufen. Das Webportal der Initiative „In Form“ hat ebenfalls kostenlose Übungen für zu Hause zusammengestellt.

Mit Kindern in der Wohnung sportlich aktiv sein

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet unter dem Motto „Spiel, Spaß und Bewegung – Tipps & Ideen für Kinder“ auf einem eigenen YouTube-Kanal im Rahmen der Mitmach-Initiative „Kinder stark machen“ insgesamt 15 verschiedene Videos an, die zum Mitmachen, Mitspielen und Sport treiben motivieren sollen. Das Angebot reicht vom Jonglieren mit einem Sockenball bis hin zu Spielen für die gesamte Familie.

Zahlreiche Videos mit einem Sportangebot für Schülerinnen und Schüler unter dem Titel „Die digitale Sportstunde: Mach mit – bleib fit!“ gibt es beispielsweise auch beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg. Zahlreiche prominente Athletinnen und Athleten unterstützen dabei.

Wer Kinder hat, die gerne Fußball spielen, findet auf den Seiten des Deutschen Fußball-Bunds e.V. (DFB) eine nach Alter sortierte Zusammenstellung von Übungen und Spielen für das Eigentraining. Kleine Videos veranschaulichen, was zu tun ist. Allerdings sollten die meisten dieser DFB-Übungen doch besser im Freien durchgeführt werden.

Die Nachteile einer falschen Versicherungssumme

Wenn in einem Versicherungsvertrag nicht die passende Versicherungssumme vereinbart ist, kann dies finanziellen Folgen haben. Worauf es bei der Summenfestlegung ankommt.

Die Nachteile einer falschen Versicherungssumme

1.2.2021 (verpd) Die Versicherungssumme gibt den Betrag an, der maximal im Rahmen einer bestehenden Versicherungspolice ausgezahlt wird, wenn der Versicherungsfall – also ein versicherter Schaden oder ein vereinbartes Ereignis – eintritt. Ist die Höhe der Versicherungssumme zu niedrig oder auch zu hoch, wirkt sich dies in beiden Fällen nachteilig für den Versicherungskunden oder den Versicherten aus.

Bei Versicherungsverträgen unterscheidet man je nach Art der Schadenregulierung zwischen Schaden- und Summenversicherungen. Grundsätzlich wird bei beiden Vertragsarten maximal die in der Police vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Bei einer Schadenversicherung wie einer Hausrat- oder Ge­bäude­ver­si­che­rung trägt der Versicherer zum Beispiel die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur einer versicherten Sache.

Bei einer Summenversicherung zahlt der Versicherer nach einem eingetretenen Versicherungsfall, also wenn ein vereinbartes Ereignis eingetreten ist, ebenfalls maximal die in der Police festgelegte Versicherungssumme. Summenversicherungen sind beispielsweise Unfall- und Lebensversicherungen. Ist die Versicherungssumme in einer Summen- oder einer Schadenversicherung gegenüber dem tatsächlichen Bedarf zu niedrig oder zu hoch, ist beides für den Versicherten oder Versicherungskunden (Versicherungsnehmer) von Nachteil.

Eine falsche Versicherungssumme …

Zwei Beispiele für die Nachteile einer falschen Versicherungssumme in der Schadenversicherung: Eine Hausrat-Police übernimmt beispielsweise die Kosten, um den Hausrat, der durch einen Brand beschädigt wurde, zu reparieren oder neu anzuschaffen. Ein Gebäudeversicherer zahlt unter anderem die Reparaturkosten, wenn Gebäudeteile wie Wände, Decken oder das Dach von einem Brand oder Sturm beschädigt wurden. Die passende Versicherungssumme ist in diesen Beispielen der Gesamtneuwert des Hausrats beziehungsweise des Gebäudes.

Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert aller versicherten Sachen, handelt es sich um eine sogenannte Unterversicherung. Der Versicherer muss in dem Fall den Schaden nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil ersetzen. In vielen Schadensversicherungen kann es für bestimmte versicherte Gegenstände und Kosten sogenannte Sublimits geben. Üblich ist zum Beispiel, dass in der Haus­rat­ver­si­che­rung für Schmucksachen und in der Ge­bäude­ver­si­che­rung für Aufräum- und Abbruchkosten nur ein begrenzter Teil der Versicherungssumme zur Verfügung steht.

Doch auch eine zu hohe Versicherungssumme ist für den Versicherungsnehmer nachteilig und nützt ihm nichts: Zum einen zahlt der Versicherer in der Schadenversicherung nicht mehr als den tatsächlich entstandenen Schaden, zum anderen würde der Kunde im Vergleich zum tatsächlich vorhandenen Risiko eine zu hohe Versicherungsprämie zahlen. Denn die Prämie richtet sich nach der Versicherungssumme, das heißt, je höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Prämie.

... kann teuer werden

Bei einer Summenversicherung wie einer Unfall- oder Lebensversicherung hängt die Versicherungsleistung nicht davon ab, ob Kosten oder Schäden in der zu entschädigenden Höhe angefallen sind, sondern nur welche Versicherungssumme vereinbart wurde. Der Versicherer leistet also bei Eintritt des in der Police versicherten Schadens oder Ereignisses wie Tod, Invalidität, Berufs­unfähig­keit und eventuell bei Vertragsablauf. Die Höhe der Versicherungsleistung ist hier nur von der vereinbarten Versicherungssumme, nicht jedoch von der Höhe eines Schadens abhängig.

Der Kunde kann durch die Vereinbarung der Versicherungssumme somit selbst festlegen, wie viel Geld ihm beziehungsweise seinen Hinterbliebenen nach Eintritt des versicherten Ereignisses ausbezahlt werden soll. Bereits bei Vertragsbeginn sollte man sich darüber im Klaren sein, welche Auszahlungssumme im Alter oder im Todesfall nötig wäre, damit man selbst oder der Hinterbliebene den bisherigen Lebensstandard weiterführen kann. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, hätte derjenige, der die Versicherungsleistung erhält, eventuell trotzdem finanzielle Probleme.

Grundsätzlich gilt: Egal ob in der Schaden- und/oder Summenversicherung, es ist entscheidend, dass in der Police eine bedarfsgerechte Versicherungssumme vereinbart wird, damit im Schadenfall beziehungsweise bei Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungsleistung ausreicht, um das Problem zu beheben.

 

Die Folgen von Homeoffice

Der Staat hat vor Kurzem Steuererleichterungen für Arbeitnehmer, die wegen der Corona-Krise und des Lockdowns von zu Hause aus arbeiten, beschlossen. Doch die Arbeit im Homeoffice hinterlässt auch negative Spuren, wie eine Befragung ergab.

Die Folgen von Homeoffice

11.1.2021 (verpd) Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Arbeitnehmer in den eigenen vier Wänden. Zum Jahresende 2020 zeigten sich erste Verschleißerscheinungen: Sie reichen von mehr Speck auf den Hüften bis zu psychischen Belastungen und Zukunftsängsten, wie Umfragen ergaben. Aber es gibt auch Positives zu berichten, denn einige Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, können mit Steuervorteilen rechnen.

Die Corona-Krise und ihre Folgen zerren an den Nerven. Aus dem Homeoffice-Sprint im Frühjahr 2020 ist mittlerweile ein Marathon geworden. Wann viele Beschäftigte wieder zu ihrem angestammten Arbeitsplatz zurückkehren können, ist in der zweiten Covid-19-Welle offen. Eine Umfrage der Unternehmensberatung EY Real Estate GmbH zeigt, dass es für die Mitarbeiter keine Homeoffice-Euphorie gibt.

Die Hälfte der 1.000 Befragten wünscht sich eine Mischform. Ein oder mehrmals die Woche würden sie gern zu Hause arbeiten und an den anderen Tagen in die Firma kommen. Betriebswirtschaftlich scheint sich der durch die Pandemie erzwungene Umzug der Belegschaft bereits gelohnt zu haben. Je besser die Umstellung auf Homeoffice geklappt hat, desto positiver war das für Produktivität. Nicht umsonst denken einige Firmen bereits über neue Beschäftigungsformen nach und welchen Raum Heimarbeit künftig einnehmen soll.

Steuerliche Vergünstigungen

Der Staat bietet zumindest für 2020 und 2021 steuerliche Vergünstigungen für Mitarbeiter, die vom Homeoffice betroffen sind. Für jeden Tag, den ein Arbeitnehmer in 2020 oder 2021 ausschließlich im Homeoffice tätig war oder ist, also von zu Hause aus gearbeitet hat oder arbeitet, kann er fünf Euro als Werbungskosten steuerlich absetzen, maximal jedoch 600 Euro im Kalenderjahr.

Wer jedoch inklusive dieser Homeoffice-Pauschale unter dem Arbeitnehmerfreibetrag (Werbungskosten) in Höhe von 1.000 Euro bleibt, hat dadurch keine steuerlichen Vorteile, denn dann gilt wie bisher auch maximal die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro.

Zudem bleiben Corona-Sonderzahlungen bis 1.500 Euro, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bis Juni 2021 zukommen lässt, steuerfrei.

Erste Probleme identifiziert

Beim Homeoffice zeichnen sich aber auch erste Problemfelder ab. Eine aktuelle Studie des Forschungs- und Beratungsunternehmens Organomics GmbH zeigt, dass die Führungskräfte noch Nachholbedarf haben. Sie haben mit der räumlichen Distanz zu ihren Mitarbeitern Probleme und fühlen sich teilweise von der Ausnahmesituation überfordert.

Aber nicht nur das Management ist belastet, auch die Beschäftigten haben mit persönlichen Herausforderungen zu kämpfen. Einerseits nehmen viele Arbeitnehmer an Gewicht zu. Einen Grund für die Gewichtszunahme ergab eine Umfrage einer privaten Kranken­ver­si­che­rung und der gesetzlichen Krankenkasse Mhplus Betriebskrankenkasse im April 2020 unter 1.500 Arbeitnehmern: Viele Arbeitnehmer ernähren sich am heimischen Arbeitsplatz ungesünder.

Auf der anderen Seite ist die Isolation in den eigenen vier Wänden für die Psyche eine Herausforderung. Ein Drittel der Arbeitnehmer gibt an, dass sich die Arbeit zu Hause negativ auf ihre seelische Gesundheit auswirkt, wie eine internationale Umfrage eines Industrieversicherers ergab. Gemeinsam mit dem Marktforschungs-Unternehmen Opinium interviewte der Versicherer online jeweils 1.000 Arbeitnehmer zwischen 18 und 55 Jahren im November 2020 in Deutschland, Schweden, Spanien, Frankreich und Italien.

Corona steigert Ängste von Beschäftigten

Ein Viertel (24 Prozent) der befragten Arbeitnehmer in Deutschland erklärten, derzeit mit psychischen Belastungen zu kämpfen. 16 Prozent haben deshalb bereits Fehler bei der Arbeit gemacht. Insbesondere jüngere Mitarbeiter zwischen 18 und 35 Jahren fühlen sich aufgrund der Pandemie unter Druck gesetzt und haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren (37 Prozent).

Drei von zehn (31 Prozent) Beschäftigten geben an, dass sie Angst haben, die Offenlegung von psychischen Gesundheitsproblemen gegenüber ihrem Arbeitgeber könnte ihre Karriere gefährden. Und für 27 Prozent ist es bereits eine Herausforderung, sich zu Hause ein geeignetes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Zum Vergleich ein Blick auf unsere europäischen Nachbarn: In Schweden gibt sogar über die Hälfte (52 Prozent) der Mitarbeiter an, dass sie durch Covid-19 psychisch belastet sei. Jeweils ein Drittel der französischen (34 Prozent) und italienischen (32 Prozent) Befragten empfindet die Homeoffice-Situation ebenfalls als problematisch. Die Mehrheit der Spanier (55 Prozent) sagt hingegen, dass Heimarbeit positive Effekte auf ihre Psyche habe.

Wichtige Planungen zum Homeoffice

Ratschläge, wie das Arbeiten im Homeoffice gelingen kann, zeigt die kostenlos herunterladbare Broschüre „Mit Home-Office-Modellen Familie und Beruf gut vereinbaren“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Webauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit. Wichtig sind beispielsweise, klare schriftliche Vereinbarungen über die genaue Arbeitstätigkeit, den Arbeitsumfang, die Arbeitszeit- und Überstundenregelung, die Form der Arbeitszeiterfassung, aber auch darüber, wer die notwendigen Arbeitsutensilien stellt.

Für einen Homeoffice-Arbeiter ist es zudem ratsam, sich richtig abzusichern. Ein Versicherungsfachmann ermittelt auf Wunsch, inwieweit der bestehende Versicherungsschutz als Homeoffice-Arbeitnehmer ausreicht. So ist zwar ein Arbeitnehmer auch im Homeoffice während seiner beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert, dennoch drohen bei einer unfallbedingten Invalidität Einkommenseinbußen. Zudem besteht für viele Tätigkeiten wie den Gang zur Toilette oder die Pause in der Küche oft kein gesetzlicher Unfallschutz.

Mit einer privaten Absicherung, beispielsweise durch eine private Unfall-, Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, lässt sich diese gesetzliche Absicherungslücke schließen. Wichtig zu wissen: In vielen Hausrat-Policen sind Arbeitsgeräte wie PC und Drucker unter anderem gegen Brand und Einbruch-Diebstahl versichert, wenn sie in einem Raum stehen, der sowohl beruflich als auch privat genutzt wird. Dies gilt jedoch nicht für Equipment in reinen Arbeitszimmern. Die Ausstattung hier kann aber über eine spezielle Geschäftsinhalts-Versicherung versichert werden.

Rauchmelder: Wer trägt die Verantwortung?

Rauchmelder können Leben retten. Daher besteht in fast allen Bundesländern für alle Wohnungen eine Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Viele fragen sich bei einer Mietwohnung jedoch, wer für die Installation oder Wartung verantwortlich ist.

Rauchmelder: Wer trägt die Verantwortung

22.6.2020 (verpd) Während es aktuell für ältere Wohnungen eine Rauchmelderpflicht in 14 der 16 Bundesländer gibt, besteht sie für neu- und umgebaute Wohnungen mittlerweile in ganz Deutschland. Doch gerade bei Mietwohnungen kommt immer wieder die Frage auf, inwieweit der Vermieter oder der Mieter für die Installation und/oder die Instandhaltung zuständig ist.

Rauchmelder in der Wohnung können im Brandfall Leben retten. Bei den meisten Rauchmeldern handelt es sich um sogenannte optische Warngeräte. Gelangt der bei einem Brand entstehende geruchlose, aber lebensgefährliche Brandrauch in die Messkammer eines Rauchmelders schlägt dieser an. Der Signalton ist dabei so laut, dass man ihn in der Regel auch in anderen Räumen eines Hauses hört. Zudem lassen sich moderne Rauchmelder auch miteinander vernetzen – schlägt ein Rauchmelder an, melden alle anderen den Brand ebenfalls.

Nach Angaben des Forums Brandrauchprävention e.V. werden zwei Drittel der Brandopfer im Schlaf überrascht. Da der hochgiftige Brandrauch geruchlos ist und im Schlaf der Geruchssinn kaum funktioniert, ist ein Rauchmelder, der schon kurz nach Brandausbruch mit einem lauten Warnton die Bewohner aufweckt, ein echter Lebensretter. Laut Brandexperten hat man bei einem Brand im Durchschnitt nur zwei bis vier Minuten Zeit zur Flucht, bevor der Brandrauch zur Lebensgefahr wird.

Alles rund um die Rauchmelderpflicht

Eine Übersicht über die Rauchmelderpflicht der einzelnen Bundesländer sowie die rechtlichen Vorgaben und die richtige Installation kann im Webportal des Forums Brandrauchprävention e.V. abgerufen werden.

Für neue oder umgebaute Wohnungen besteht mittlerweile in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht. Auch für bestehende ältere Wohnungen ist eine Installation von Rauchmeldern bereits in fast allen Bundesländern – mit Ausnahme von Sachsen, Brandenburg und Berlin – vorgeschrieben. Für Sachsen gibt es noch keine Frist, in Berlin und Brandenburg gilt eine Rauchmelderpflicht für diese Wohnungen ab dem 1. Januar 2021.

In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist festgelegt, in welchen Zimmern Rauchmelder installiert werden müssen.

Der Eigentümer oder Vermieter bleibt immer in der Verantwortung

Wohnt man in einer eigenen, selbst genutzten Wohnung, ist man laut dem genannten Forum als Eigentümer für die Installation und danach auch für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Rauchmelder zuständig. Das umfaßt unter anderem die regelmäßige Wartung wie einen Funktionstest der Geräte und das rechtzeitige Auswechseln der Batterie. Laut Experten sollten Rauchmelder zum Beispiel alle zehn Jahre ausgetauscht werden, da danach die Funktionsfähigkeit der Geräte häufig nachlässt.

Bei Mietwohnungen ist die Verantwortlichkeit für die Installation und Wartung der Rauchmelder je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Haus- oder Wohnungseigentümer oder Vermieter für die Installation und Wartung zuständig. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein liegt die Verantwortung zur Wartung, nicht jedoch zur Installation, beim Mieter.

Prinzipiell kann ein Vermieter die Installation und Wartung von Rauchmeldern mit einer vertraglichen Vereinbarung auch auf den Mieter übertragen – selbst in den Bundesländern, in denen normalerweise der Vermieter dafür zuständig wäre. Allerdings bleibt der Vermieter verpflichtet, sich regelmäßig zu vergewissern, dass der Mieter seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt – auch wenn die Installation und Wartung eigentlich mittels Vertrag oder laut rechtlicher Regelungen vom Mieter durchzuführen ist.

 


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